- Schriftliche Abiturklausur — Werkanalyse mit historischer Einordnung
- Vorlage: Partitur-Auszug (oder Klavierauszug) eines vokalen oder instrumentalen Werkes aus dem KMK-Pflichtrepertoire (Barock - Spätromantik). Dauer 240 min (gA) bzw. 300 min (eA). Aufgabenstruktur: (1) Strukturierte Werkanalyse (Form, Harmonik, Melodik, Faktur) mit Taktbezügen; (2) Historische Einordnung in Epoche, Gattung, Komponist; (3) Interpretation mit Stellungnahme. Hilfsmittel: Taschenrechner (selten gefordert), keine externen Quellen.
- Schriftliche Abiturklausur — Vergleichende Analyse zweier Werke
- Zwei Partituren oder Audio-Beispiele unterschiedlicher Epochen/Stile (z. B. Bach-Fuge vs. Bartok-Streichquartett, Mozart-Arie vs. Wagner-Szene). Aufgabe: parallele Analyse, systematischer Vergleich nach Kategorien (Form, Harmonik, Klang, Ästhetik), reflektiertes Urteil. Beliebter Klausurtyp in NRW und BW.
- Schriftliche Abiturklausur — Höranalyse mit Notentext
- Audio-Beispiel (etwa 3–5 min) wird mehrfach abgespielt. Schüler erhalten Notentext zur Mitlesung. Aufgaben: Identifikation von Form, Themen, Harmonik, Faktur. Stilistische Einordnung. Typischer Aufgabentyp in Bayern.
- Schriftliche Abiturklausur — Filmmusik-Analyse
- Kurze Filmsequenz (3–5 min, oft Schlüsselszene aus einem klassischen Film) wird vorgespielt; Notentext der Musik liegt vor. Aufgaben: Wechselbeziehung Bild-Musik, Funktionen der Filmmusik (paraphrasieren, polarisieren, kontrapunktieren), Stilanalyse. Verbreiteter Spezialaufgabentyp.
- Mündliche Abiturprüfung Musik
- 20–30 min Prüfungsgespräch; Aufbau: 5 min Vortrag (Werkstück-Analyse anhand vorgelegten Materials) + 15–25 min Kolloquium mit der Prüfungskommission. Bewertet werden Sachkenntnis (Werke, Komponisten, Begriffe), methodische Kompetenz (Analyse-Algorithmus), Reflexionsvermögen (historische und ästhetische Einordnung) und Gesprächsfähigkeit. In manchen Ländern zusätzlicher praktischer Anteil (Vortrag eines vorbereiteten Werks am Instrument oder Stimmlich).
- Bewertungsmaßstab und EPA-Anforderungsbereiche
- EPA Musik (1989/2005) definiert drei Anforderungsbereiche: AB I Reproduktion (Wiedergabe von Begriffen, Werken, Epochen); AB II Reorganisation (Anwendung der Analyse-Methodik auf neue Werke, systematischer Vergleich); AB III Reflexion (Interpretation, historische Einordnung, ästhetisches Urteil, kreative Eigenleistung). 15-Punkte-Skala je Klausur. Bestehensgrenze: 05/15. Sprachliche Leistung und Fachsprachen-Beherrschung etwa 30 %, inhaltliche Leistung 70 %.