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Notizen/Geschichte und Politische Bildung/GSK 11 — Politische Bildung und Sozialkunde: Demokratie, Verfassung, EU, Sozialstaat, Menschenrechte
Notizen · Geschichte und Politische BildungAT · Matura

GSK 11 — Politische Bildung und Sozialkunde: Demokratie, Verfassung, EU, Sozialstaat, Menschenrechte

Demokratietheorie, B-VG-Architektur, Wahlsysteme, EU-Institutionen, Parteien und Medien, Menschenrechte (EMRK, EU-GRC), Sozialstaat (Bismarck-Modell vs. Beveridge vs. AT-System), Geschlechterordnung und Migration.

6 Abschnitte·~14 Min Lesezeit·3 Kompetenzen·Niveau Basis 1 · Standard 4 · Vertiefung 1·Stand 06/2026

T·111111 / 12
Prüfungsprofil
PHK-PB · Politische Handlungskompetenz: aktive BürgerschaftPSK-PB · Politische Sachkompetenz: Institutionen, VerfahrenPUK-PB · Politische Urteilskompetenz: begründete Positionierung
Tiefe

Lesetiefe: Vertiefung

Schrift

Schriftgröße: Standard

Inhalt · 6 Abschnitte▾
  1. GSK 11 — Politische Bildung und Sozialkunde: Demokratie, Verfassung, EU, Sozialstaat, Menschenrechte
    • 01Demokratietheorie und Wahlsysteme (Verhältnis ↔ Mehrheit, D'Hondt)◐
    • 02B-VG, EU-Institutionen und Mehrebenenpolitik○
    • 03Parteien, Medien und politische Öffentlichkeit◐
    • 04Menschenrechte: EMRK, EU-Grundrechtecharta, UN-Menschenrechte●
    • 05Sozialstaat: Bismarck-, Beveridge- und AT-Modell◐
    • 06Geschlechterrollen, Migration und gesellschaftliche Vielfalt◐
§ 01

Demokratietheorie und Wahlsysteme (Verhältnis ↔ Mehrheit, D'Hondt)#

●●○StandardLPGSK-PB-11.1LPGSK-PB-11.2

Verhältniswahl (AT) vs. Mehrheitswahl (UK/US)

Verhältniswahl (Österreich) Mehrheitswahl (UK / US) 35 % 35 S 30 % 30 S 20 % 20 S 10 % 10 S 5 % 5 S 35 % ~ 60 S 30 % ~ 30 S 35 % ~ 10 S D'Hondt-Verfahren → Sitze nahe am Stimmenanteil; 4-%-Hürde. First-past-the-post → Mehrheitsbonus, Kleinparteien benachteiligt.
Abb. 1Sitzverteilung bei identischem Stimmergebnis: Proportionalität vs. Mehrheitsbonus.

Kernpunkte

Demokratiebegriff: direkte (Volksabstimmung) vs. repräsentative (gewählte Parlamente) Demokratie; Schumpeter: minimalistische („Konkurrenz von Eliten") vs. partizipative Demokratie (Habermas, Pateman).
Drei demokratische Grundprinzipien: Volkssouveränität, Mehrheitsherrschaft mit Minderheitenschutz, Gewaltenteilung.
Verhältniswahlrecht (AT, DE, NL): Sitzverteilung proportional zu Stimmen; Mehrparteiensystem, Koalitionsregierungen.
Mehrheitswahlrecht (UK, US, FR): „First past the post" / Stichwahl; Zweiparteiensystem-Tendenz (Duverger-Gesetz), stabile Regierungen, Verzerrung.
AT-Wahlsystem für NR: Verhältniswahl mit drei Ermittlungsebenen (Regional-, Landeswahl-, Bundeswahlkreis), D'Hondt-Verfahren, 4-%-Hürde ODER ein Grundmandat in einem Regionalwahlkreis.
Direktwahl-Elemente in AT: Bundespräsident:in (seit 1951), Volksbegehren (≥ 100.000 Stimmen verpflichten zur Behandlung im NR), Volksabstimmung (Gesetzgebung), Volksbefragung (konsultativ).
Wahlrechtsgeschichte AT: Zensus → 1907 allg. Männer → 1918 allg. gleich + Frauen → Wahlalter ab 16 (2007).
Quotienti,k=vik,k∈{1,2,3,… }\text{Quotient}_{i,k} = \dfrac{v_i}{k}, \quad k \in \{1, 2, 3, \dots\}Quotienti,k​=kvi​​,k∈{1,2,3,…}

D'Hondt-Höchstzahlverfahren

hmin⁡=4 % bundesweit  ∨  Grundmandat in einem Regionalwahlkreish_{\min} = 4\,\% \text{ bundesweit} \;\lor\; \text{Grundmandat in einem Regionalwahlkreis}hmin​=4% bundesweit∨Grundmandat in einem Regionalwahlkreis

NR-Sperrklausel Österreich

D'Hondt-Verfahren — Sitzverteilung in einer Beispielwahl

D’Hondt-Verfahren (Beispielwahl)Tabelle mit 6 Spalten und 4 Zeilen, Daten: Partei · Stimmen · ÷ 1 · ÷ 2 · ÷ 3 · ÷ 4; ÖVP · 10.000 · 10.000 [1] · 5.000 [3] · 3.333 · 2.500; SPÖ · 8.000 · 8.000 [2] · 4.000 [4] · 2.667 · 2.000; FPÖ · 3.500 · 3.500 [5] · 1.750 · 1.167 · 875; Grüne · 3.000 · 3.000 · 1.500 · 1.000 · 750, hervorgehobene Zelle: 10.000 [1]PARTEISTIMMEN÷ 1÷ 2÷ 3÷ 4ÖVP10.00010.000 [1]5.000 [3]3.3332.500SPÖ8.0008.000 [2]4.000 [4]2.6672.000FPÖ3.5003.500 [5]1.7501.167875GRÜNE3.0003.0001.5001.000750Bei 5 Sitzen: ÖVP 2, SPÖ 2, FPÖ 1, Grüne 0.
Abb. 2Höchstzahlverfahren: Stimmen durch 1, 2, 3, … teilen; die fünf höchsten Quotienten [1]–[5] erhalten je einen Sitz. D’Hondt bevorzugt leicht größere Parteien (NR-Standard seit 1920).
Musterbeispiel

Sitzverteilung nach D'Hondt — Beispielwahl

Bei einer Wahl mit 5 zu vergebenden Sitzen entfallen die Stimmen: ÖVP 10.000, SPÖ 8.000, FPÖ 3.500, Grüne 3.000. Bestimme die Sitzverteilung nach dem D'Hondt-Verfahren.

  1. 01Quotiententabelle

    Stimmen durch 1, 2, 3, 4 teilen: ÖVP {10000, 5000, 3333, 2500}; SPÖ {8000, 4000, 2667, 2000}; FPÖ {3500, 1750, 1167, 875}; Grüne {3000, 1500, 1000, 750}.

  2. 025 höchste Quotienten markieren

    Reihenfolge: 10000 (ÖVP), 8000 (SPÖ), 5000 (ÖVP), 4000 (SPÖ), 3500 (FPÖ).

  3. 03Sitzzuteilung

    ÖVP 2 Sitze, SPÖ 2 Sitze, FPÖ 1 Sitz, Grüne 0 Sitze.

    Sitzei=#{(i,k):vi/k∈top 5}\text{Sitze}_i = \#\bigl\{(i,k) : v_i / k \in \text{top } 5\bigr\}Sitzei​=#{(i,k):vi​/k∈top 5}
  4. 04Reflexion: Effekt

    Die Grünen erhalten trotz 3.000 Stimmen keinen Sitz, obwohl ihr Stimmenanteil ca. 12,2 % ist; eine 4-%-Hürde würde hier nicht greifen, aber die Höchstzahlmethode begünstigt größere Parteien.

Ergebnis: Sitze: ÖVP 2, SPÖ 2, FPÖ 1, Grüne 0. D'Hondt produziert eine geringe Verzerrung zugunsten größerer Listen.

Musterbeispiel

Wahlergebnis NR-Wahl Österreich auswerten (paraphrasiert)

Eine fiktive Beispiel-NR-Wahl ergibt: FPÖ 28 %, ÖVP 27 %, SPÖ 22 %, NEOS 9 %, Grüne 8 %, KPÖ 3 %, Sonstige 3 %. (a) Wie viele Parteien überspringen die 4-%-Hürde? (b) Welche Koalitionen sind rechnerisch möglich? (c) Welche politische Konsequenz folgt aus dem Wahlsieg der FPÖ?

  1. 01(a) 4-%-Hürde

    Hürde: ≥ 4 % bundesweit ODER ein Grundmandat in einem Regionalwahlkreis. KPÖ und Sonstige scheitern an der 4-%-Hürde → 5 Parteien einziehen.

  2. 02(b) Mehrheitsrechnung

    Stimmen → Sitze: FPÖ ≈ 30 %, ÖVP ≈ 29 %, SPÖ ≈ 24 %, NEOS ≈ 10 %, Grüne ≈ 9 % (vereinfacht nach Aufrundung, Sperrklauselverstärkung). Für Mehrheit nötig: > 50 % der Sitze. Mögliche Koalitionen: FPÖ+ÖVP, FPÖ+SPÖ, ÖVP+SPÖ+NEOS, ÖVP+SPÖ+Grüne, „Zuckerl"-Dreier (SPÖ+NEOS+Grüne) erreicht keine Mehrheit.

  3. 03(c) Politische Folgen

    Stimmenstärkste Partei = traditioneller Regierungsbildungsauftrag des Bundespräsidenten (politische Konvention, nicht Verfassungspflicht). 2024 (real): Van der Bellen beauftragte zunächst die ÖVP, nicht die FPÖ — historische Diskursivität des Auftrags.

Ergebnis: Wahlanalyse trennt drei Ebenen: Stimmen → Mandate → Regierungsbildung. Rechnerische Mehrheit und politische Bündnisfähigkeit fallen oft auseinander.

Schritt-für-Schritt Erklärung3 Schritte
  1. 1

    Wahlsysteme sind politische Werteentscheidungen — Repräsentation vs. Regierbarkeit.

  2. 2

    D'Hondt teilt Stimmen durch 1, 2, 3 — die höchsten Quotienten erhalten Mandate.

  3. 3

    Direkte Demokratie ist Ergänzung — sie ersetzt nicht das Parlament.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Vergleichen Sie das österreichische Verhältniswahlsystem mit dem britischen Mehrheitswahlsystem. Diskutieren Sie Vor- und Nachteile hinsichtlich Repräsentation, Regierungsbildung und politischer Stabilität.

Maturafokus

  • D'Hondt-Verfahren rechnerisch demonstrieren können.
  • Verhältnis- vs. Mehrheitswahl als Trade-off (Repräsentation ↔ Regierbarkeit).
  • Direkte Demokratie als Ergänzung, nicht Ersatz der repräsentativen.

Typische Fehler

  • Demokratie nur als Wahlen verstehen.
  • Mehrheitsregel ohne Minderheitenschutz vertreten.
  • Volksabstimmung mit Volksbegehren verwechseln.

Aktive Wiederholung

Vergleiche das österreichische Verhältniswahlsystem mit dem britischen Mehrheitswahlsystem. Welche Auswirkungen auf Parteienlandschaft und Regierungsbildung ergeben sich? Berechne ein einfaches Beispiel nach D'Hondt.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: Demokratiezentrum Wien — Wahlsysteme (Demokratiezentrum Wien) · AEIOU — Wahlrecht Österreich (AEIOU)

§ 02

B-VG, EU-Institutionen und Mehrebenenpolitik#

●○○BasisLPGSK-PB-11.3LPGSK-PB-11.4

Gewaltenteilung in der Republik Österreich (B-VG)

Gewaltenteilung (B-VG)Baumdiagramm, 9 Pfade, Daten: Legislative → Nationalrat; Legislative → Bundesrat; Legislative → Landtage; Exekutive → Bundespräsident; Exekutive → Bundesregierung; Exekutive → Verwaltung; Judikative → VfGH; Judikative → VwGH; Judikative → OGHLegislativeExekutiveJudikativeGewaltenteilungNationalratBundesratLandtageBundespräsidentBundesregierungVerwaltungVfGHVwGHOGH
Abb. 3B-VG 1920/1929 (Kelsen, Stufenbau der Rechtsordnung): drei getrennte Staatsgewalten mit ihren Organen. Der VfGH prüft Gesetze auf Verfassungskonformität; die EMRK hat seit 1964 Verfassungsrang. Direkte Demokratie (Volksbegehren, -befragung, -abstimmung) ergänzt die repräsentative.

Kernpunkte

B-VG 1920/1929 als Verfassungs-Architektur: Bundesstaatlichkeit, Demokratie, Republik, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, liberales Grundrechte-System.
Stufenbau der Rechtsordnung (Kelsen): Bundesverfassung > einfaches Bundesgesetz > Verordnung > Bescheid.
Bundespräsident:in: direkt gewählt seit 1951, 6 Jahre, Aufgaben: Beauftragung der Bundesregierung, völkerrechtliche Vertretung, Notrechte.
Nationalrat: 183 Abgeordnete, 5 Jahre; Bundesrat: Länderkammer (derzeit 60 Mitglieder, länderweise reapportioniert); Bundesversammlung = NR + BR bei besonderen Anlässen.
Bundesregierung = Bundeskanzler:in + Vizekanzler:in + Bundesminister:innen; ernannt vom Bundespräsidenten, Vertrauensregel.
EU-Institutionen (Lissabon-Vertrag 2009): Europäischer Rat (Strategie), Rat der EU (Gesetzgebung mit EP), Kommission (Initiativrecht), EP (720 Abg., direkt gewählt), EuGH, EZB.
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Kommission schlägt vor, Rat + EP entscheiden gemeinsam (Co-Decision).
Subsidiarität (Art. 5 EUV): EU handelt nur, wo Mitgliedstaaten nicht effizient handeln können; nationale Parlamente prüfen.

EU-Institutionen — Vertrag von Lissabon

EU-Institutionen (Lissabon)Netzgraph, Europäischer Rat → EU-Kommission, EU-Kommission → Rat der EU, Rat der EU → EU-ParlamentEuropäischerRatEU-ParlamentRat der EUEU-KommissionEuGHEZBLeitlinienVorschlagMitentscheidung
Abb. 4Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: die Kommission (Initiativrecht, 27 Mitglieder) schlägt vor, Rat der EU (Fachminister:innen, qual. Mehrheit) und Parlament (720 Abg., direkt gewählt; AT 20 Sitze) entscheiden mit. EuGH (Luxemburg) und EZB (Frankfurt) sind unabhängig. Vertrag von Lissabon 2009.
Musterbeispiel

Anwenden: Stufenbau der Rechtsordnung und Vorrang des EU-Rechts

Erklären Sie den Stufenbau der österreichischen Rechtsordnung und wie EU-Recht in den nationalen Rechtsbestand eingreift. Welche Rolle spielt der VfGH?

  1. 01Stufenbau benennen

    Nach Kelsen gilt eine Rangordnung: Bundesverfassung steht über einfachem Gesetz, dieses über Verordnung und Bescheid — jede Norm muss der höheren entsprechen.

  2. 02VfGH einordnen

    Der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze auf Verfassungskonformität und hebt verfassungswidrige Normen auf — er ist Hüter des Stufenbaus.

  3. 03EU-Recht einfügen

    Mit dem Beitritt 1995 tritt das Unionsrecht hinzu; es genießt Anwendungsvorrang vor nationalem Recht (EuGH, Costa/ENEL) — entgegenstehendes nationales Recht bleibt unangewendet.

  4. 04Abgrenzen

    Vorrang heißt nicht Aufhebung: Die nationale Norm bleibt formal bestehen, wird im Konfliktfall aber nicht angewendet; der EuGH (Luxemburg) ist NICHT der EGMR (Straßburg).

  5. 05Beispiel führen

    EU-Grundfreiheiten und Richtlinien wirken direkt in den AT-Rechtsbestand (z. B. Liberalisierungen im Wirtschaftsrecht) — Mehrebenenpolitik in der Praxis.

Ergebnis: Eine starke Antwort verbindet den Stufenbau (Verfassung > Gesetz > VO > Bescheid) mit dem VfGH als Hüter und dem Anwendungsvorrang des EU-Rechts — und trennt EuGH und EGMR sauber.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Beschreiben Sie die EU-Institutionen und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Lissabon). Diskutieren Sie das Verhältnis von EU-Recht und österreichischem Verfassungsrecht.

Maturafokus

  • Stufenbau (Kelsen) als zentrales Konzept der österr. Rechtsordnung.
  • EU-Institutionen-Beziehungsdiagramm reproduzieren können.
  • Mehrebenenpolitik: AT-Recht ↔ EU-Recht ↔ Völkerrecht.

Typische Fehler

  • Bundespräsident:in als „Repräsentationsfigur ohne Macht" — die Verfassung gibt erhebliche Notrechte.
  • EU-Kommission mit „Regierung" verwechseln.
  • EuGH mit EGMR verwechseln (Letzterer = Straßburg, EMRK; Erster = Luxemburg, EU-Recht).

Aktive Wiederholung

Erkläre den Stufenbau der österreichischen Rechtsordnung. Wie greift EU-Recht in den nationalen Rechtsbestand ein? Welche Rolle spielt der VfGH?

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: Demokratiezentrum Wien — EU-Institutionen (Demokratiezentrum Wien) · AEIOU — B-VG, Stufenbau (AEIOU)

§ 03

Parteien, Medien und politische Öffentlichkeit#

●●○StandardLPGSK-PB-11.5

Der Kreislauf der politischen Öffentlichkeit

Politische ÖffentlichkeitNetzgraph, Parteien → Medien, Medien → Öffentlichkeit, Öffentlichkeit → Wahlen, Wahlen → ParteienParteienMedienÖffentlichkeitWahlen
Abb. 5Parteien, Medien, Öffentlichkeit und Wahlen bilden einen Kommunikations- und Legitimationskreislauf; die Medien wirken darin als „vierte Gewalt".

Kernpunkte

Parteienfunktionen (Almond/Powell): Interessenartikulation, Interessenaggregation, Personalrekrutierung, Programmgestaltung, Regierungsbildung.
Österreichische Parteiengeschichte: drei Lager (sozialdemokrat., christlich-sozial, deutsch-nat.) seit 1880er; nach 1945 SPÖ, ÖVP, später FPÖ, Grüne, NEOS, KPÖ.
Parteienfinanzierung in AT: öffentliche Förderung (Parteienförderungsgesetz, Klubförderung), Spendenobergrenzen, Transparenzpflichten (verstärkt nach Ibiza 2019).
Medienlandschaft: ORF (öffentlich-rechtlich, ORF-Gesetz, Gebührenmodell bis 2024, ab 2024 Haushaltsabgabe), private TV/Radio, Tageszeitungen (Krone, Standard, Presse, Kurier), Boulevard ↔ Qualitätsmedien.
Inseraten-Affären (ÖVP-Inserate 2017ff.): Vorwurf staatlicher Inseratenkorruption — Diskussion um Medienförderung-Reform.
Soziale Medien: Plattformökonomie, Filterblasen, Desinformation; Habermas' These der „strukturellen Verwilderung" der Öffentlichkeit.
Demokratie und Medien: Vierte Gewalt; investigativer Journalismus als Korrektiv (Beispiel: Ibiza-Video, FALTER-Recherchen).
Musterbeispiel

Beurteilen: Medien als „vierte Gewalt" am Beispiel der Affären seit 2017

Beurteilen Sie die Rolle von Parteien und Medien in der österreichischen Demokratie und leiten Sie aus den Affären seit 2017 Reformbedarfe ab.

  1. 01Funktionen klären

    Parteien artikulieren und bündeln Interessen, rekrutieren Personal und bilden Regierungen (Almond/Powell); Medien informieren, bilden Meinung und kontrollieren Macht.

  2. 02Kontrollfunktion belegen

    Als „vierte Gewalt" deckt investigativer Journalismus Missstände auf (Ibiza-Video 2019, FALTER-Recherchen) — eine Korrekturfunktion für die Demokratie.

  3. 03Probleme benennen

    Die Affären seit 2017 zeigen Risiken: mutmaßliche Inseratenkorruption (ÖVP-Inserate), Intransparenz der Parteienfinanzierung, Einflussnahme auf Medien.

  4. 04Reformbedarf ableiten

    Diskutiert werden strengere Transparenz- und Spendenregeln (verschärft nach Ibiza), eine unabhängige Medienförderung und die Absicherung der ORF-Unabhängigkeit.

  5. 05Urteil

    Eine funktionierende Öffentlichkeit braucht freie, unabhängige Medien UND transparente Parteien — die Affären zeigen, wo Österreich nachschärfen muss.

Ergebnis: Eine starke Beurteilung verbindet Parteien- und Medienfunktionen mit konkreten Affären (Ibiza, ÖVP-Inserate) und leitet daraus präzise Reformbedarfe ab (Transparenz, Medienförderung, ORF-Unabhängigkeit).

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Erläutern Sie die Funktionen von Parteien und Medien in der österreichischen Demokratie. Welche Probleme zeigten die Affären seit 2017 (Ibiza, ÖVP-Inserate, Chat-Veröffentlichungen)?

Maturafokus

  • Parteienfunktionen mit Almond/Powell-Modell systematisch nennen.
  • Medien als vierte Gewalt — Demokratiekontrolle.
  • AT-spezifische Reformbedarfe (Parteienfinanzierung, Inserate, ORF).

Typische Fehler

  • Parteien nur als „Politikermaschinen" abqualifizieren.
  • Soziale Medien rein technisch sehen.
  • ORF als „Staatsfunk" missverstehen — er ist öffentlich-rechtlich (Stiftungsrat, Gebühren).

Aktive Wiederholung

Diskutiere die Rolle von Parteien und Medien in der österreichischen Demokratie. Welche Reformbedarfe ergeben sich aus den Affären seit 2017?

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: AEIOU — Politische Parteien Österreichs (AEIOU)

§ 04

Menschenrechte: EMRK, EU-Grundrechtecharta, UN-Menschenrechte#

●●●VertiefungLPGSK-PB-11.6

Drei Ebenen des Menschenrechtsschutzes

Ebenen des MenschenrechtsschutzesBaumdiagramm, 3 Pfade, Daten: UN (AEMR/Pakte); EMRK (Europarat); EU-GrundrechteMenschenrechteUN (AEMR/Pakte)EMRK (Europarat)EU-Grundrechte
Abb. 6Menschenrechte werden auf drei Ebenen geschützt: universell (UN), europäisch (Europarat mit EMRK und EGMR) und unionsrechtlich (EU-Grundrechtecharta).

Kernpunkte

UN-Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) 10.12.1948 — Folge der NS-Erfahrung; nicht völkerrechtlich bindend, aber gewohnheitsrechtlich wirksam.
UN-Pakte 1966: IPbpR (zivil-politisch), IPwskR (wirtschaftlich-sozial-kulturell) — bindend.
EMRK 1950 (Europarat): zivil-politische Rechte, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR Straßburg); individueller Beschwerdeweg.
Österreich: EMRK-Beitritt 1958; seit 1964 Verfassungsrang — AT-Bürger:innen können sich vor EGMR berufen.
EU-Grundrechtecharta (EU-GRC) seit Lissabon 2009 verbindlich; gilt für EU-Recht und mitgliedstaatliche Durchführung.
Generationen der Menschenrechte (Vasak): 1. Generation = Freiheitsrechte; 2. Generation = soziale Rechte; 3. Generation = Solidarrechte (Frieden, Umwelt).
Begrenzungsschranken: Verhältnismäßigkeit, gesetzliche Grundlage, demokratische Notwendigkeit.
Aktuelle Diskussion: Asylrecht (Genfer Konvention 1951), Asylverfahren, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Privatsphäre/Datenschutz (DSGVO).
Musterbeispiel

Einordnen: die drei Ebenen des Menschenrechtsschutzes

Erklären Sie die Architektur des Menschenrechtsschutzes (UN, EMRK, EU-GRC) und die praktische Wirkung der EMRK auf die österreichische Rechtsordnung.

  1. 01UN-Ebene (universell)

    Die AEMR (1948) ist nicht direkt bindend, aber wegweisend; die UN-Pakte von 1966 (zivil-politisch / wirtschaftlich-sozial) sind völkerrechtlich verbindlich.

  2. 02Europarats-Ebene (EMRK)

    Die EMRK (1950) garantiert zivil-politische Rechte; der EGMR in Straßburg entscheidet über Individualbeschwerden gegen die Vertragsstaaten.

  3. 03AT-Besonderheit

    Österreich hat die EMRK seit 1964 im Verfassungsrang — Bürger:innen können sich unmittelbar darauf berufen, EGMR-Urteile binden den Staat.

  4. 04EU-Ebene (EU-GRC)

    Die EU-Grundrechtecharta ist seit Lissabon 2009 verbindlich; sie gilt für EU-Recht und dessen mitgliedstaatliche Durchführung. EuGH (Luxemburg) ≠ EGMR (Straßburg).

  5. 05Schranken beachten

    Die meisten Rechte sind nicht absolut, sondern unter Vorbehalt von gesetzlicher Grundlage, Verhältnismäßigkeit und demokratischer Notwendigkeit einschränkbar.

Ergebnis: Eine starke Antwort trennt die drei Ebenen (UN universell, EMRK europäisch mit AT-Verfassungsrang, EU-GRC unionsrechtlich), erklärt die EGMR-Individualbeschwerde und benennt die Einschränkbarkeit der Rechte.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Analysieren Sie das System der Menschenrechte (UN, EMRK, EU-GRC). Welche praktischen Auswirkungen hat die EMRK auf die österreichische Rechtsordnung?

Maturafokus

  • Drei Generationen der Menschenrechte unterscheiden.
  • EMRK vs. EU-GRC vs. AEMR — unterschiedliche Reichweite.
  • Verfassungsrang der EMRK in AT als spezifisches Merkmal.

Typische Fehler

  • AEMR und EMRK gleichsetzen.
  • EGMR mit EuGH verwechseln.
  • Menschenrechte als „unverletzlich" absolut darstellen — sie sind grundsätzlich einschränkbar.

Aktive Wiederholung

Erkläre die Architektur des europäischen Menschenrechtsschutzes (EMRK, EU-GRC). Welche Rolle spielt der EGMR? Diskutiere eine aktuelle Rechtsprechung mit AT-Bezug.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: Demokratiezentrum Wien — Menschenrechte (Demokratiezentrum Wien) · Europarat — EMRK (Council of Europe)

§ 05

Sozialstaat: Bismarck-, Beveridge- und AT-Modell#

●●○StandardLPGSK-PB-11.7

Soziales Dreieck: Markt — Staat — Familie/Zivilgesellschaft

STAAT sozialdemokratisch (SE, DK) MARKT liberal (US, UK) FAMILIE konservativ-korporatistisch (AT, DE, IT) AT-Modell Sozialversicherung (Bismarck) + Familienleistungen Esping-Andersen (1990): Three Worlds of Welfare Capitalism
Abb. 7Drei Produktionsregime sozialer Sicherheit (vgl. Esping-Andersen).

Kernpunkte

Drei Wohlfahrtsregime (Esping-Andersen 1990): sozialdemokratisch (Skandinavien, Universalismus), liberal (US/UK, Markt), konservativ-korporatistisch (AT/DE/IT, Status-/Familienbindung).
Bismarck-Modell (Pflicht-Sozialversicherung, beitragsfinanziert, statusbindend): Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung; in AT ASVG (1955).
Beveridge-Modell (UK 1942: „from cradle to grave"): steuerfinanziert, universalistisch (NHS).
Österreichischer Wohlfahrtsstaat: Bismarck-Sockel + sozialdemokratische Ausweitung (Kreisky-Reformen) + familienpolitische Leistungen (Familienbeihilfe, Kindergeld).
Sozialpartnerschaft: Wirtschafts-, Arbeiter-, Landwirtschaftskammer, ÖGB; paritätische Kommission, Lohnverhandlungen.
Aktuelle Herausforderungen: demografischer Wandel (Pensionssystem), Niedriglohnsektor, Mindestsicherung (heute Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019), Kinderarmut.
Gender-Pay-Gap, Care-Arbeit, Pensionslücke — geschlechtsspezifische Folgen des AT-Modells.
Musterbeispiel

Systemvergleich: drei Wohlfahrtsregime nach Esping-Andersen

Vergleichen Sie das österreichische Sozialsystem mit dem schwedischen (sozialdemokratisch) und dem britischen (liberal-Beveridge) Modell und benennen Sie geschlechtsspezifische Folgen.

  1. 01Sozialdemokratisch (Schweden)

    Universalistisch und steuerfinanziert: hohe Leistungen für alle, starke öffentliche Dienste, hohe Besteuerung — geringe Abhängigkeit vom Markt.

  2. 02Liberal (UK / Beveridge)

    Residual und marktorientiert: Grundsicherung „from cradle to grave" (NHS), aber starke Rolle privater Vorsorge.

  3. 03Konservativ-korporatistisch (AT)

    Bismarck-Sockel: beitragsfinanzierte Pflichtversicherung (ASVG 1955), statusbindend und familienzentriert, ausgebaut durch sozialdemokratische Reformen (Kreisky) und die Sozialpartnerschaft.

  4. 04AT einordnen

    Österreich ist klar konservativ-korporatistisch (nicht „nordisch"); die Sozialpartnerschaft ist sein institutionelles Spezifikum.

  5. 05Gender-Folgen

    Die Status- und Familienbindung benachteiligt Frauen: hoher Gender-Pay-Gap (AT ca. 18 % unbereinigt), Pensionslücke (ca. 40 %) und unbezahlte Care-Arbeit.

Ergebnis: Ein starker Vergleich charakterisiert die drei Regime, ordnet AT als konservativ-korporatistisch mit sozialdemokratischen Erweiterungen ein und benennt die geschlechtsspezifischen Folgen (Pay-Gap, Pensionslücke, Care).

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Vergleichen Sie die drei Wohlfahrtsregime nach Esping-Andersen. Wo ist das österreichische System einzuordnen, und welche aktuellen Herausforderungen ergeben sich?

Maturafokus

  • Drei Wohlfahrtsregime (Esping-Andersen) als Vergleichsfolie.
  • AT-System als korporatistisch-konservativ mit sozialdemokrat. Erweiterungen einordnen.
  • Sozialpartnerschaft als spezifisch österr. Institution.

Typische Fehler

  • AT-System als „nordisch" darstellen.
  • Sozialpartnerschaft mit Lobbyismus gleichsetzen.
  • Sozialhilfe und Mindestsicherung verwechseln.

Aktive Wiederholung

Vergleiche das österreichische Sozialsystem mit dem schwedischen (sozialdemokratisch) und dem britischen (liberal-Beveridge) Modell. Welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen ergeben sich?

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: AEIOU — Sozialversicherung Österreich (AEIOU)

§ 06

Geschlechterrollen, Migration und gesellschaftliche Vielfalt#

●●○StandardLPGSK-PB-11.8LPGSK-PB-11.9

Drei Phasen der Migration nach Österreich (seit 1955)

MigrationsphasenTabelle mit 3 Spalten und 3 Zeilen, Daten: Phase · Zeit · Kennzeichen; Gastarbeit · 1960er–1973 · Anwerbung, dann Stopp; Balkanflucht · 1990er · Jugoslawienkriege; EU + Flucht · ab 2004 · Freizügigkeit, 2015PHASEZEITKENNZEICHENGASTARBEIT1960er–1973Anwerbung, dann StoppBALKANFLUCHT1990erJugoslawienkriegeEU + FLUCHTab 2004Freizügigkeit, 2015
Abb. 8Migration ist eine historische Konstante: Anwerbung, Fluchtbewegungen und EU-Freizügigkeit prägen verschiedene Phasen.

Kernpunkte

Geschlechterordnung: Frauenwahlrecht 1918, Berufsverbot für verheiratete Beamtinnen bis 1947, Familienrechtsreform 1975 (Gleichstellung), Fristenlösung 1975, gleichgeschlechtl. Eheöffnung 2019 (VfGH-Erkenntnis).
Gender-Pay-Gap AT ca. 18 % (unbereinigt) — deutlich über dem EU-Schnitt (EU-27 ca. 11 %), einer der höchsten EU-weit; Pensions-Gap ca. 40 %.
Geschlechterkonzepte: biologisches/soziales Geschlecht (sex/gender), Diversität jenseits binärer Modelle (queer studies); rechtliche Anerkennung diverser Geschlechtseinträge in AT seit 2018 (VfGH).
Migration in AT: Gastarbeiterbewegung 1960er (Türkei, Jugoslawien), Anwerbestopp 1973; Balkankriege 1990er; EU-Erweiterung 2004/2007 (Arbeitnehmerfreizügigkeit); 2015 Flüchtlingsbewegung.
Staatsbürgerschaftsrecht AT: ius sanguinis, eines der restriktivsten EU-weit (Aufenthalt 10 Jahre, B2-Sprachprüfung, kein Doppelpass außer Ausnahmen).
Asylrecht: Genfer Konvention 1951, Dublin-System; AT-Asylgesetz 2005ff.; Asylverfahren in Österreich (BFA, BVwG).
Diskursive Konflikte: Kopftuch-Debatte, Migrationspolitik (Schengen-Außengrenze, Mauern-Diskussion), Integrationspflichten.
Volksgruppen in AT: Burgenländische Kroat:innen, Slowen:innen (Kärnten/Steiermark), Tschech:innen, Slowak:innen, Ungar:innen, Roma — Volksgruppengesetz 1976.
Musterbeispiel

Analysieren: die österreichische Migrationsgeschichte in drei Phasen

Analysieren Sie die Migration nach Österreich seit 1955 in drei Phasen und diskutieren Sie das Staatsbürgerschaftsrecht im EU-Vergleich.

  1. 01Phase 1: Gastarbeit

    In den 1960er-Jahren werden „Gastarbeiter" v. a. aus der Türkei und Jugoslawien angeworben; der Anwerbestopp 1973 macht aus geplanter Rückkehr faktischen Daueraufenthalt.

  2. 02Phase 2: Fluchtbewegungen

    Die Jugoslawienkriege der 1990er bringen Fluchtbewegungen; Österreich nimmt viele Vertriebene auf.

  3. 03Phase 3: EU-Mobilität und 2015

    Die EU-Erweiterung 2004/2007 bringt Arbeitnehmerfreizügigkeit; 2015 folgt die größte Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg.

  4. 04Staatsbürgerschaft einordnen

    Das AT-Recht folgt dem ius sanguinis und gilt als eines der restriktivsten der EU (rund 10 Jahre Aufenthalt, B2-Sprachnachweis, in der Regel kein Doppelpass).

  5. 05Bewerten

    Migration ist eine historische Konstante, nicht eine „Krise"; Integration ist als wechselseitiger Prozess zu denken — Teilhabe und Anerkennung statt bloßer Anpassung.

Ergebnis: Eine starke Analyse ordnet die drei Phasen (Gastarbeit, Balkanflucht, EU/2015), wertet das restriktive Staatsbürgerschaftsrecht im EU-Vergleich und deutet Integration als wechselseitigen Prozess.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Diskutieren Sie die österreichische Migrationsgeschichte seit 1955. Welche rechtlichen und sozialen Herausforderungen ergeben sich für eine pluralistische Gesellschaft?

Maturafokus

  • Gleichstellungsgeschichte als Mehrstufenprozess.
  • Migration als historische Konstante, nicht als „Krise".
  • AT-Staatsbürgerschaftsrecht als europäischer Sonderfall.

Typische Fehler

  • Gleichstellung mit „Geschlechterneutralität" verwechseln.
  • Migration nur als Problem darstellen.
  • Volksgruppen vergessen.

Aktive Wiederholung

Analysiere die österreichische Migrationsgeschichte seit 1955 in drei Phasen. Welche rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen ergeben sich? Diskutiere das Staatsbürgerschaftsrecht im EU-Vergleich.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: Demokratiezentrum Wien — Migration (Demokratiezentrum Wien)

Inhalt

Abschnitt -- / 06

    • 01Demokratietheorie und Wahlsysteme (Verhältnis ↔ Mehrheit, D'Hondt)◐
    • 02B-VG, EU-Institutionen und Mehrebenenpolitik○
    • 03Parteien, Medien und politische Öffentlichkeit◐
    • 04Menschenrechte: EMRK, EU-Grundrechtecharta, UN-Menschenrechte●
    • 05Sozialstaat: Bismarck-, Beveridge- und AT-Modell◐
    • 06Geschlechterrollen, Migration und gesellschaftliche Vielfalt◐

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Aus den Notizen ins Training

GSK 11 — Politische Bildung und Sozialkunde: Demokratie, Verfassung, EU, Sozialstaat, Menschenrechte

Festige dieses Thema an passenden Aufgaben aus der Fragenbank.

~14
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Kompetenzen
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Beispielfrage

Vergleichen Sie das österreichische Verhältniswahlsystem mit dem britischen Mehrheitswahlsystem. Diskutieren Sie Vor- und Nachteile hinsichtlich Repräsentation, Regierungsbildung und politischer Stabilität.

10 BE · 2024

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Belege & Quellen

Quellen

Demokratiezentrum Wien

  • Demokratiezentrum Wien — Wahlsysteme

AEIOU

  • AEIOU — Wahlrecht Österreich

Council of Europe

  • Europarat — EMRK

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