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Notizen/Geschichte und Politische Bildung/GSK 8 — Besatzungszeit und Wiedererrichtung der Republik 1945–1955
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GSK 8 — Besatzungszeit und Wiedererrichtung der Republik 1945–1955

Wiener Unabhängigkeitserklärung 27.4.1945; Vier-Sektoren-Besatzung; Marshall-Plan; Wahlen 1945 und große Koalition; Staatsvertrag 15.5.1955 als Schlüsseldokument; Neutralität als Gründungskonsens.

6 Abschnitte·~14 Min Lesezeit·2 Kompetenzen·Niveau Basis 1 · Standard 3 · Vertiefung 2·Stand 06/2026

T·0888 / 12
Prüfungsprofil
HSK-2R · Wiederaufbau, Besatzung, SouveränitätsgewinnPHK-2R · Politische Handlungskompetenz: Konsensdemokratie, Sozialpartnerschaft
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Lesetiefe: Vertiefung

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Inhalt · 6 Abschnitte▾
  1. GSK 8 — Besatzungszeit und Wiedererrichtung der Republik 1945–1955
    • 01Vier-Sektoren-Besatzung und Wiederaufbau◐
    • 02Staatsvertrag 15.5.1955 und immerwährende Neutralität●
    • 03Entnazifizierung und juristische Aufarbeitung 1945–1957●
    • 04Neugründung 1945: Provisorische Regierung und Parteienlandschaft○
    • 05Wirtschaftlicher Wiederaufbau, Marshall-Plan und Sozialpartnerschaft◐
    • 06Neutralität im Kalten Krieg und österreichische Brückenfunktion◐
§ 01

Vier-Sektoren-Besatzung und Wiederaufbau#

●●○StandardLPGSK-2R-8.1

Blockbildung Kalter Krieg (ca. 1955–1989)

NATO (1949) USA, GB, FR, BRD (1955), IT, BENELUX, u.a. „Westen" Marktwirtschaft, Mehrparteien-Demokratie Marshall-Plan (ERP) 1948 Warschauer Pakt (1955) UdSSR, DDR, ČSSR, PL, HU, RO, BG, ALB „Ostblock" Planwirtschaft, Einparteienherrschaft RGW / COMECON 1949 Eiserner Vorhang Neutral AT, CH, SE, IRL, FIN Österreich: Staatsvertrag 1955, „immerwährende Neutralität" (BVG 26.10.1955) — Brückenfunktion.
Abb. 1NATO ↔ Warschauer Pakt; Neutrale; Eiserner Vorhang quer durch Europa.

Kernpunkte

27.4.1945: Provisorische Staatsregierung Renner ruft Unabhängigkeit aus; Zonenaufteilung (USA, UdSSR, GB, FR), Wien Vier-Sektoren-Stadt mit gemeinsamer Innenstadt-Verwaltung.
Erste Nationalratswahl 25.11.1945: ÖVP 49,8 %, SPÖ 44,6 %, KPÖ 5,4 %; Anti-NS-Konsens, große Koalition unter Bundeskanzler Leopold Figl (ÖVP).
Entnazifizierungsgesetze 1945/47: Registrierungspflicht, Verbots- und Volksgerichtsgesetz; ca. 540.000 Personen erfasst (davon ca. 42.000 als „Belastete" eingestuft), aber nur ca. 13.600 von Volksgerichten verurteilt; viele Wiedereingliederung nach „Minderbelastung".
Wirtschaftliche Lage: zerstörte Industrie, Hungerwinter 1946/47, Schwarzmarkt, Schillingreform 1947.
Marshall-Plan (ERP) 1948–1952: ca. 1 Mrd. US-Dollar für AT; Wiederaufbau-Wunder (VOEST Linz, Energie, Infrastruktur).
Sozialpartnerschaft als Gründungsmodell: Paritätische Kommission 1957 (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB).
Großkoalitionäre Konsensdemokratie 1945–1966: SPÖ-ÖVP-Proporz, Postenverteilung, Stabilitätsanker.
Musterbeispiel

Beurteilen: Stärken und Schattenseiten der Konsensdemokratie (Proporz)

Beurteilen Sie die großkoalitionäre Konsensdemokratie mit Proporz (1945–1966): Welche stabilisierende Funktion hatte sie, welche Schattenseiten?

  1. 01Kontext

    Nach Bürgerkrieg 1934 und NS suchen ÖVP und SPÖ bewusst die Zusammenarbeit: Große Koalition und Proporz (Aufteilung von Ämtern und Posten nach Parteienstärke).

  2. 02Stärke

    Der Konsens stabilisiert die junge Republik, integriert die Lager und ermöglicht Wiederaufbau und Staatsvertrag — eine Lehre aus dem Scheitern der Ersten Republik.

  3. 03Schattenseite 1

    Der Proporz führt zu Parteibuchwirtschaft und Postenkorruption; Leistung tritt hinter Parteizugehörigkeit zurück.

  4. 04Schattenseite 2

    Die breite Koalition schwächt die parlamentarische Opposition und Kontrolle — wichtige Entscheidungen fallen in Hinterzimmern.

  5. 05Urteil

    Die Konsensdemokratie war Stabilitätsanker UND demokratiepolitisches Risiko — beides gehört in ein abwägendes Urteil.

Ergebnis: Eine starke Beurteilung würdigt die stabilisierende Lehre aus 1934 und benennt zugleich Proporz und Kontrolldefizit — Stabilität wurde mit demokratiepolitischen Kosten erkauft.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Erläutern Sie die Wiedererrichtung Österreichs nach 1945. Welche Rolle spielten Besatzungsmächte, die provisorische Regierung Renner und der Marshall-Plan?

Maturafokus

  • Wiener Unabhängigkeitserklärung 27.4.1945 als verfassungsrechtlicher Akt.
  • Vier-Sektoren-Besatzung mit Wien-Sonderstatus erklären.
  • Marshall-Plan als ökonomische Westbindung.
  • Sozialpartnerschaft als spezifisch österreichisches Politikmodell.

Typische Fehler

  • Entnazifizierung als „erfolgreich" darstellen — sie blieb stark begrenzt.
  • Marshall-Plan nur als Geldgeschenk darstellen.
  • Konsensdemokratie ohne ihre Schattenseiten (Postenkorruption, Erstarrung) zeigen.

Aktive Wiederholung

Analysiere die Besatzungszeit 1945–1955 als Mehrfachprozess (politische Wiedererrichtung, wirtschaftlicher Wiederaufbau, Entnazifizierung, internationale Einbindung).

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: AEIOU — Renner, Marshall-Plan, Sozialpartnerschaft (AEIOU)

§ 02

Staatsvertrag 15.5.1955 und immerwährende Neutralität#

●●●VertiefungLPGSK-2R-8.2LPGSK-2R-8.3

Der Weg zur vollen Souveränität 1955

Souveränität 1955Netzgraph, Moskauer Memorandum → Staatsvertrag 15.5.1955, Staatsvertrag 15.5.1955 → Neutralität 26.10.1955, Neutralität 26.10.1955 → UN-Beitritt 14.12.1955MoskauerMemorandumStaatsvertrag15.5.1955Neutralität26.10.1955UN-Beitritt14.12.1955
Abb. 2Die Neutralitätszusage im Moskauer Memorandum ebnet den Staatsvertrag; darauf folgen das eigene Neutralitätsgesetz und der UN-Beitritt — 1955 als Jahr der vollen Souveränität.

Kernpunkte

Vorgeschichte: 379 Verhandlungstage seit 1947, Blockade durch Kalten Krieg.
Moskauer Memorandum April 1955: AT-Delegation (Raab, Figl, Kreisky, Schärf) sagt Neutralität zu — Voraussetzung für sowjetische Zustimmung.
Staatsvertrag 15.5.1955 (Belvedere, Wien): Vier Besatzungsmächte + AT; Wiederherstellung als „freier, unabhängiger und demokratischer Staat".
Wesentliche Bestimmungen: Anschlussverbot (Art. 4), Verbot Habsburger Restauration, Heeresbeschränkung, Schutz slowenischer und kroatischer Minderheit (Art. 7, in Praxis unzureichend umgesetzt).
Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität 26.10.1955: einseitige Erklärung („immerwährend, militärisch, freiwillig"); seit 1965 Nationalfeiertag.
UN-Beitritt 14.12.1955: völkerrechtliche Vollanerkennung.
Bedeutung der Neutralität: Identitätsanker, außenpolitischer Spielraum (Brückenfunktion Ost-West, KSZE-Schlussakte Helsinki 1975), keine NATO-Mitgliedschaft.
Diskursive Wirkung: „Insel der Seligen" (Kreisky), Mythos der „Erfolgsgeschichte".
Musterbeispiel

Quellenanalyse: Auszug Staatsvertrag 1955

Analysiere folgende paraphrasierte Passage aus dem Staatsvertrag (15.5.1955): „Die Alliierten und Assoziierten Mächte anerkennen, dass Österreich als souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat wiederhergestellt ist." Erkläre Status, Funktion und Folgen.

  1. 01Gattung

    Völkerrechtlicher Vertrag (multilateral) zwischen den vier Besatzungsmächten (USA, UdSSR, GB, FR) und der Republik Österreich. Unterzeichnet im Belvedere durch Außenminister Figl ("Österreich ist frei!").

  2. 02Funktion der Norm

    Wiederherstellung Österreichs als souveräner Staat — kein Friedensvertrag im klassischen Sinn, sondern „Staatsvertrag" (Sonderkonstruktion). Schließt Anschluss an Deutschland explizit aus (Art. 4).

  3. 03Voraussetzung

    Politisch verknüpft mit der einseitigen Erklärung der „immerwährenden Neutralität" durch das BVG vom 26.10.1955 (heutiger Nationalfeiertag). Sowjetische Zustimmung war an diese Neutralitätszusage geknüpft.

  4. 04Folgen

    Abzug der Besatzungstruppen bis Oktober 1955, UN-Beitritt 14.12.1955, EWG-Freihandelsabkommen 1972, EU-Beitritt 1.1.1995. Neutralität wird zur Identitätsanker („Insel der Seligen", Kreisky).

Ergebnis: Die Quelle ist konstitutiver Rechtsakt der Zweiten Republik; sie ist außerdem ein Gründungsdokument der österreichischen Identitätspolitik.

Schritt-für-Schritt Erklärung3 Schritte
  1. 1

    Der Staatsvertrag macht Österreich völkerrechtlich frei — die Neutralität ist die politische Vorbedingung dafür.

  2. 2

    Neutralität ist nicht Teil des Staatsvertrags, sondern eigene Verfassungsentscheidung — sehr wichtig in Maturaantworten.

  3. 3

    Artikel 7 (Minderheitenschutz) ist bis heute Reibungspunkt — Kärntner Ortstafel-Streit.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Analysieren Sie den Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 und das BVG über die immerwährende Neutralität. Diskutieren Sie ihre Bedeutung für die österreichische Identität und Außenpolitik der Zweiten Republik.

Maturafokus

  • Staatsvertrag inhaltlich und symbolisch („Österreich ist frei!" Figl) erklären.
  • Neutralität als einseitige Erklärung, nicht als Vertragsbestandteil.
  • Art. 7 (Minderheitenschutz) als bis heute kontroverses Thema (Kärntner Ortstafelstreit).

Typische Fehler

  • Neutralität als Staatsvertragsbestandteil darstellen — sie ist eigenes BVG.
  • Staatsvertrag als reines Geschenk der Großmächte sehen — er war Verhandlungserfolg.
  • Minderheitenschutz Art. 7 als gelöst darstellen.

Aktive Wiederholung

Erkläre die Bedeutung des Staatsvertrags 1955 und der Neutralitätserklärung. Welche Rolle spielen diese Dokumente für die österreichische Identität bis heute?

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: AEIOU — Staatsvertrag, Neutralitätsgesetz (AEIOU) · Demokratiezentrum Wien — Staatsvertrag und Neutralität (Demokratiezentrum Wien)

§ 03

Entnazifizierung und juristische Aufarbeitung 1945–1957#

●●●VertiefungLPGSK-2R-8.4

Österreichische Erinnerungsorte und Gedenkdaten

Republik 1918 / 1945 / 1955 / 1995 Mauthausen KZ-Gedenkstätte (5.5.) Heldenplatz 15.3.1938 / 23.1.1993 Belvedere Staatsvertrag 15.5.1955 Hrdlicka-Mahnmal Albertinaplatz Hofburg / Volksgarten Republikdenkmal 1928 Wehrmachtsausstellung 1995 Wien — Tabubruch
Abb. 3Geschichtskulturelle Knotenpunkte: Mauthausen, Heldenplatz, Hofburg, Belvedere, Wehrmachtsausstellung.

Kernpunkte

Verbotsgesetz 8.5.1945 (VG 1947 erneuert): Verbot der NSDAP, Strafnormen gegen NS-Wiederbetätigung — bis heute gültiges Verfassungsgesetz.
Volksgerichtsgesetz 1945: Volksgerichte verhandeln NS-Verbrechen; insgesamt ca. 137.000 Verfahren, ca. 13.600 Verurteilungen, 30 Todesurteile vollstreckt.
Registrierungspflicht 1945: ca. 540.000 ehemalige NSDAP-Mitglieder erfasst; Trennung „Belastete" und „Minderbelastete" (NS-Amnestiegesetz 1948 entlässt 487.000 Minderbelastete).
Folge: De-facto-Reintegration; viele Justiz-, Verwaltungs-, Universitätsstellen blieben mit Ex-Nationalsozialisten besetzt.
Volksgerichtsbarkeit endet 1955; danach reguläre Strafgerichtsbarkeit, oft mit milderen Urteilen (Auschwitz-Prozesse in DE ab 1963 als Kontrast).
Aufarbeitung verzögert: erst ab 1986/1991 mit Waldheim-Affäre und Vranitzky-Rede tiefere Gesellschaftsdebatte.
Musterbeispiel

Statistik kritisch lesen: War die Entnazifizierung erfolgreich?

Bewerten Sie anhand der Zahlen, ob die Entnazifizierung in Österreich erfolgreich war: rund 540.000 registrierte ehemalige NSDAP-Mitglieder, ca. 137.000 Volksgerichtsverfahren, ca. 13.600 Verurteilungen, Amnestie für rund 487.000 „Minderbelastete" 1948.

  1. 01Instrumente benennen

    Rechtsgrundlagen sind das Verbotsgesetz (1945/47) und die Volksgerichte; die Registrierungspflicht erfasst rund 540.000 Personen.

  2. 02Zahlen ins Verhältnis setzen

    Den 540.000 Registrierten stehen nur ca. 13.600 Verurteilungen gegenüber; die Amnestie 1948 entlässt rund 487.000 „Minderbelastete" aus der Verantwortung.

  3. 03Folge erkennen

    Viele NS-Belastete kehren in Justiz, Verwaltung und Universitäten zurück (De-facto-Reintegration).

  4. 04Kontext beachten

    Im Kalten Krieg umwerben beide Großparteien die „Ehemaligen" als Wählergruppe — ein politischer Anreiz zur Milde.

  5. 05Urteil

    Gemessen an Anspruch und Zahlen blieb die Entnazifizierung unvollständig: rechtsstaatlich begonnen, politisch abgebrochen (Amnestie 1948).

Ergebnis: Die Zahlen belegen einen rechtsstaatlichen Beginn, aber einen frühen politischen Abbruch — „erfolgreich" ist die Entnazifizierung nicht; die tiefere Aufarbeitung beginnt erst ab 1986/1991.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank10 Punkte

Aufgabenstellung

Diskutieren Sie die Entnazifizierung in Österreich. Welche rechtlichen Instrumente (Verbotsgesetz, Volksgerichte) wurden eingesetzt, und warum gilt der Prozess in der Forschung als unvollständig?

Maturafokus

  • Verbotsgesetz 1945/47 als Verfassungsgesetz (Wiederbetätigung strafbar).
  • Statistik der Volksgerichtsverfahren korrekt.
  • Amnestie 1948 als faktischer Schlusspunkt der Entnazifizierung.

Typische Fehler

  • Entnazifizierung als erfolgreich darstellen.
  • Volksgericht mit reichsdeutschen NS-Gerichten verwechseln.
  • Verbotsgesetz als „nur historisch" sehen — es ist aktuelles Strafrecht.

Aktive Wiederholung

Analysiere die Entnazifizierung in Österreich 1945–1957 als unvollständigen Prozess. Welche rechtlichen Instrumente kamen zum Einsatz? Welche Folgen für die Zweite Republik?

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: DÖW — Entnazifizierung (DÖW)

§ 04

Neugründung 1945: Provisorische Regierung und Parteienlandschaft#

●○○BasisLPGSK-2R-8.1LPGSK-Sach-1.1

Blockbildung Kalter Krieg (ca. 1955–1989)

NATO (1949) USA, GB, FR, BRD (1955), IT, BENELUX, u.a. „Westen" Marktwirtschaft, Mehrparteien-Demokratie Marshall-Plan (ERP) 1948 Warschauer Pakt (1955) UdSSR, DDR, ČSSR, PL, HU, RO, BG, ALB „Ostblock" Planwirtschaft, Einparteienherrschaft RGW / COMECON 1949 Eiserner Vorhang Neutral AT, CH, SE, IRL, FIN Österreich: Staatsvertrag 1955, „immerwährende Neutralität" (BVG 26.10.1955) — Brückenfunktion.
Abb. 4NATO ↔ Warschauer Pakt; Neutrale; Eiserner Vorhang quer durch Europa.

Kernpunkte

Am 27.4.1945 erklärt die Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner (SPÖ) die Unabhängigkeitserklärung und annulliert den „Anschluss" von 1938.
Die Regierung wird zunächst nur von der UdSSR anerkannt; die Westmächte folgen erst im Herbst 1945, nachdem die Regierung auf ganz Österreich ausgedehnt ist.
Es bildet sich eine stabile Drei-Parteien-Landschaft: ÖVP (bürgerlich, aus der christlichsozialen Tradition), SPÖ (sozialdemokratisch) und KPÖ (kommunistisch); die KPÖ verliert rasch an Bedeutung.
Bewusste Lehre aus 1934: Statt Lagerkonfrontation wird auf Konkordanz (Grosse Koalition ÖVP–SPÖ, ab 1947) und Proporz gesetzt.
Die erste freie Nationalratswahl im November 1945 legitimiert die Regierung demokratisch und bestätigt die Dominanz der beiden Grossparteien.
Musterbeispiel

Quelleninterpretation: die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945

Analysieren Sie die Unabhängigkeitserklärung der Provisorischen Staatsregierung (27. April 1945): Was erklärt sie, welche Funktion hat sie, und wie ist ihre internationale Anerkennung zu deuten?

  1. 01Einordnen

    Verabschiedet von der Provisorischen Staatsregierung unter Karl Renner kurz vor Kriegsende im sowjetisch besetzten Wien.

  2. 02Inhalt bestimmen

    Sie erklärt die Wiederherstellung der demokratischen Republik und annulliert den „Anschluss" von 1938 als null und nichtig.

  3. 03Funktion erkennen

    Sie knüpft an die Moskauer Deklaration 1943 an und begründet die Eigenstaatlichkeit Österreichs — ein souveränitätspolitischer Gründungsakt.

  4. 04Anerkennung deuten

    Zunächst erkennt nur die UdSSR die Regierung an; die Westmächte folgen erst im Herbst 1945, nachdem sie auf ganz Österreich ausgedehnt ist — ein Indiz für die Blocklogik des beginnenden Kalten Krieges.

  5. 05Bewerten

    Die Erklärung ist eine normative Gründungsquelle; ihr Aussagewert liegt im Anspruch und seiner schrittweisen internationalen Absicherung.

Ergebnis: Die Unabhängigkeitserklärung ist der Gründungsakt der Zweiten Republik: belastbar für den Souveränitätsanspruch 1945 und — über die gestaffelte Anerkennung — für die beginnende Ost-West-Spannung.

Schritt-für-Schritt Erklärung3 Schritte
  1. 1

    Am 27.4.1945 erklärt Renner die Unabhängigkeit und annulliert den „Anschluss".

  2. 2

    Drei Parteien prägen die neue Republik: ÖVP, SPÖ und (kurz) KPÖ.

  3. 3

    Die Grosse Koalition ist die bewusste Lehre aus dem Bürgerkrieg 1934.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank8 Punkte

Aufgabenstellung

Stellen Sie die Neugründung Österreichs 1945 dar und erklären Sie, warum die Großparteien auf Konkordanz (Große Koalition) statt auf Konfrontation setzten.

Maturafokus

  • Mit dem Operator „darstellen" die Neugründung 1945 und die Parteienlandschaft chronologisch ordnen.
  • Die Konkordanzdemokratie als bewusste Abkehr von der Lagerkonfrontation der Ersten Republik erklären.
  • Die schrittweise Anerkennung der Regierung durch die Alliierten einordnen.

Typische Fehler

  • Die Unabhängigkeitserklärung 1945 wird mit dem Staatsvertrag 1955 verwechselt.
  • Die anfängliche Alleinanerkennung durch die UdSSR wird übersehen.
  • Die Grosse Koalition wird nicht als Lehre aus dem Bürgerkrieg 1934 gedeutet.

Aktive Wiederholung

Stelle die Neugründung Österreichs 1945 dar. Erkläre, warum die Grossparteien auf eine Koalition (Konkordanz) statt auf Konfrontation setzten.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: AEIOU — Provisorische Regierung 1945, Renner (AEIOU)

§ 05

Wirtschaftlicher Wiederaufbau, Marshall-Plan und Sozialpartnerschaft#

●●○StandardLPGSK-2R-8.2LPGSK-Met-1.5

Soziales Dreieck: Markt — Staat — Familie/Zivilgesellschaft

STAAT sozialdemokratisch (SE, DK) MARKT liberal (US, UK) FAMILIE konservativ-korporatistisch (AT, DE, IT) AT-Modell Sozialversicherung (Bismarck) + Familienleistungen Esping-Andersen (1990): Three Worlds of Welfare Capitalism
Abb. 5Drei Produktionsregime sozialer Sicherheit (vgl. Esping-Andersen).

Kernpunkte

Der Marshall-Plan (ERP, ab 1948) finanziert den Wiederaufbau; Österreich gehört pro Kopf zu den größten Empfängern und bindet sich wirtschaftlich an den Westen.
Verstaatlichung von Schlüsselindustrien (1946/47) sichert nationale Kontrolle und schützt „Deutsches Eigentum" vor sowjetischem Zugriff.
Die Sozialpartnerschaft (WKO, Landwirtschaftskammer, AK, OEGB; Paritätische Kommission ab 1957) kanalisiert Lohn- und Preispolitik konsensorientiert.
Die bewusste Konsensorientierung ist eine Lehre aus der Lagerkonfrontation der Ersten Republik und ein Stabilitätsfaktor des „österreichischen Wegs".
Folgen: langer Wirtschaftsaufschwung, geringe Streikquote, aber auch Kritik am demokratiepolitischen Defizit (Aushandlung ausserhalb des Parlaments).
Musterbeispiel

Funktionsweise der österreichischen Sozialpartnerschaft erklären

Erkläre das Modell der Sozialpartnerschaft und beurteile seine Bedeutung für die Stabilität der Zweiten Republik.

  1. 01Akteure benennen

    Die vier grossen Interessenverbände: Wirtschaftskammer (WKO) und Landwirtschaftskammer auf Arbeitgeber-/Unternehmerseite, Arbeiterkammer (AK) und Österreichischer Gewerkschaftsbund (OEGB) auf Arbeitnehmerseite.

  2. 02Verfahren beschreiben

    Löhne, Preise und wirtschaftspolitische Fragen werden in informellen, konsensorientierten Verhandlungen abgestimmt (historisch u. a. in der Paritätischen Kommission seit 1957) — freiwillige Kooperation statt offener Konfrontation.

  3. 03Historische Wurzel deuten

    Die Bereitschaft zum Konsens ist eine bewusste Lehre aus der Lagerkonfrontation und dem Bürgerkrieg der Ersten Republik; auch die gemeinsame Erfahrung der NS-Verfolgung und der Lagerhaft förderte die Zusammenarbeit der früheren Gegner.

  4. 04Bewertung formulieren

    Vorteile: sozialer Frieden, planbare Wirtschaftspolitik, geringe Streikquote. Kritik: demokratiepolitisches Defizit (Aushandlung ausserhalb des Parlaments), nachlassende Bindungskraft seit den 1990er Jahren.

Ergebnis: Die Sozialpartnerschaft kanalisiert Interessenkonflikte über konsensorientierte Verbändekooperation; als Lehre aus dem Scheitern der Ersten Republik trug sie wesentlich zur Stabilität der Zweiten Republik bei, steht aber wegen ihres parlamentsfernen Charakters in der Kritik.

Schritt-für-Schritt Erklärung3 Schritte
  1. 1

    Der Marshall-Plan finanziert den Wiederaufbau und bindet Österreich an den Westen.

  2. 2

    Die Sozialpartnerschaft regelt Löhne und Preise im Konsens — eine Lehre aus 1934.

  3. 3

    Beurteile abwägend: Stabilität ja, aber demokratiepolitisch nicht unproblematisch.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank8 Punkte

Aufgabenstellung

Erklären Sie die Rolle von Marshall-Plan und Sozialpartnerschaft für den Wiederaufbau der Zweiten Republik und beurteilen Sie Vor- und Nachteile der Sozialpartnerschaft.

Maturafokus

  • Mit dem Operator „erklären" den Zusammenhang von Marshall-Plan, Verstaatlichung und Westbindung darstellen.
  • Die Sozialpartnerschaft als Stabilitätsfaktor und ihre Kritik abwägend „beurteilen".
  • Den Wiederaufbau als politische, nicht nur ökonomische Weichenstellung deuten.

Typische Fehler

  • Der Marshall-Plan wird als reine Wirtschaftshilfe ohne geopolitische Funktion (Westbindung) gesehen.
  • Sozialpartnerschaft wird unkritisch nur positiv bewertet.
  • Verstaatlichung und „Deutsches Eigentum" werden nicht im Kontext des Kalten Krieges erklärt.

Aktive Wiederholung

Erkläre die Rolle von Marshall-Plan und Sozialpartnerschaft für den Wiederaufbau der Zweiten Republik. Beurteile Vor- und Nachteile der Sozialpartnerschaft.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: AEIOU — Marshall-Plan, Verstaatlichung, Sozialpartnerschaft (AEIOU)

§ 06

Neutralität im Kalten Krieg und österreichische Brückenfunktion#

●●○StandardLPGSK-2R-8.3LPGSK-Ori-1.1

Blockbildung Kalter Krieg (ca. 1955–1989)

NATO (1949) USA, GB, FR, BRD (1955), IT, BENELUX, u.a. „Westen" Marktwirtschaft, Mehrparteien-Demokratie Marshall-Plan (ERP) 1948 Warschauer Pakt (1955) UdSSR, DDR, ČSSR, PL, HU, RO, BG, ALB „Ostblock" Planwirtschaft, Einparteienherrschaft RGW / COMECON 1949 Eiserner Vorhang Neutral AT, CH, SE, IRL, FIN Österreich: Staatsvertrag 1955, „immerwährende Neutralität" (BVG 26.10.1955) — Brückenfunktion.
Abb. 6NATO ↔ Warschauer Pakt; Neutrale; Eiserner Vorhang quer durch Europa.

Kernpunkte

Die immerwaehrende Neutralität (BVG vom 26.10.1955) verbietet militärische Bündnisse und fremde Militärbasen; sie ist „bewaffnete" Neutralität nach Schweizer Vorbild.
Neutralität wurde zur sowjetischen Bedingung für den Staatsvertrag — sie ist nicht „erzwungen", aber eng mit der Souveränität 1955 verknüpft.
Im Kalten Krieg entwickelt Österreich eine „Brückenfunktion" zwischen den Blöcken: UNO-Sitz Wien (1979), Vermittlung, humanitäre Aufnahme (z. B. Ungarnflüchtlinge 1956, CSSR 1968).
Die Neutralität wird zum Identitätsanker („Insel der Seligen", Kreisky) und Teil des Selbstverständnisses der Zweiten Republik.
Mit dem EU-Beitritt 1995 und der GASP/Beistandsklausel entsteht eine Debatte über die Reichweite der Neutralität (Differenzierung statt Aufgabe).
Musterbeispiel

Zusammenhang erklären: Staatsvertrag, Neutralität und Souveränität

Erklären Sie den Zusammenhang von Staatsvertrag (1955), immerwährender Neutralität und Souveränität und beurteilen Sie das Verhältnis von Neutralität und EU-Mitgliedschaft seit 1995.

  1. 01Voraussetzung

    Die Neutralitätszusage im Moskauer Memorandum (April 1955) war die sowjetische Bedingung für die Zustimmung zum Staatsvertrag.

  2. 02Reihenfolge klären

    Der Staatsvertrag (15.5.1955) stellt die Souveränität wieder her; erst danach beschließt Österreich die Neutralität als eigenes Bundesverfassungsgesetz (26.10.1955) — sie ist NICHT Teil des Staatsvertrags.

  3. 03Brückenfunktion belegen

    Im Kalten Krieg wird Österreich zur Brücke: UNO-Sitz Wien (1979), Vermittlung und humanitäre Aufnahme (Ungarn 1956, ČSSR 1968).

  4. 04EU-Spannung beurteilen

    Mit dem EU-Beitritt 1995 (GASP, Beistandsklausel) entsteht die Debatte: differenzierte Neutralität statt Aufgabe — militärische Bündnisfreiheit bleibt, Solidaritätsverpflichtungen kommen hinzu.

  5. 05Urteil

    Souveränität, Staatsvertrag und Neutralität sind verknüpft, aber zu unterscheiden; die Neutralität wird wandelbar interpretiert, nicht abgeschafft.

Ergebnis: Eine starke Antwort trennt Staatsvertrag (Souveränität) und Neutralitäts-BVG, belegt die Brückenfunktion konkret und beurteilt die EU-Mitgliedschaft als Differenzierung, nicht als Ende der Neutralität.

Schritt-für-Schritt Erklärung3 Schritte
  1. 1

    Die Neutralität ist ein eigenes Bundesverfassungsgesetz vom 26.10.1955, nicht Teil des Staatsvertrags.

  2. 2

    Im Kalten Krieg wird Österreich zur Brücke: UNO-Sitz Wien, Aufnahme von Flüchtlingen 1956 und 1968.

  3. 3

    Seit dem EU-Beitritt 1995 wird die Reichweite der Neutralität neu verhandelt.

SRDP-Aufgaben

SelbsttestAus der Fragenbank8 Punkte

Aufgabenstellung

Erklären Sie die immerwährende Neutralität und die österreichische Brückenfunktion im Kalten Krieg und beurteilen Sie das Verhältnis von Neutralität und EU-Mitgliedschaft seit 1995.

Maturafokus

  • Mit dem Operator „erklären" den Zusammenhang von Staatsvertrag, Neutralität und Souveränität darstellen.
  • Die Brückenfunktion mit konkreten Beispielen (UNO Wien, 1956, 1968) belegen.
  • Die Spannung zwischen Neutralität und EU-Mitgliedschaft sachlich „beurteilen".

Typische Fehler

  • Neutralität wird mit Bündnisfreiheit/Pazifismus oder mit Wehrlosigkeit verwechselt.
  • Die Neutralität wird als Teil des Staatsvertrags dargestellt (sie ist ein eigenes BVG).
  • Die Brückenfunktion wird behauptet, aber nicht belegt.

Aktive Wiederholung

Erkläre die immerwaehrende Neutralität und die österreichische Brückenfunktion im Kalten Krieg. Beurteile das Verhältnis von Neutralität und EU-Mitgliedschaft seit 1995.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: AEIOU — Neutralität, UNO Wien, Brückenfunktion (AEIOU)

Inhalt

Abschnitt -- / 06

    • 01Vier-Sektoren-Besatzung und Wiederaufbau◐
    • 02Staatsvertrag 15.5.1955 und immerwährende Neutralität●
    • 03Entnazifizierung und juristische Aufarbeitung 1945–1957●
    • 04Neugründung 1945: Provisorische Regierung und Parteienlandschaft○
    • 05Wirtschaftlicher Wiederaufbau, Marshall-Plan und Sozialpartnerschaft◐
    • 06Neutralität im Kalten Krieg und österreichische Brückenfunktion◐

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GSK 8 — Besatzungszeit und Wiedererrichtung der Republik 1945–1955

Festige dieses Thema an passenden Aufgaben aus der Fragenbank.

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Beispielfrage

Erläutern Sie die Wiedererrichtung Österreichs nach 1945. Welche Rolle spielten Besatzungsmächte, die provisorische Regierung Renner und der Marshall-Plan?

10 BE · 2023

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Belege & Quellen

Quellen

AEIOU

  • AEIOU — Renner, Marshall-Plan, Sozialpartnerschaft

Demokratiezentrum Wien

  • Demokratiezentrum Wien — Staatsvertrag und Neutralität

DÖW

  • DÖW — Entnazifizierung

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GSK 7 — Nationalsozialismus, Shoah und Zweiter Weltkrieg 1938–1945

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GSK 9 — Zweite Republik 1955 bis heute: Kreisky-Ära, EU-Beitritt, ÖVP-Affären, aktuelle Politik

EuraStudy·Notizen T·08·MMXXVI

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