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DE-Abitur · EthikT·022 / 11
Ethik setzt ein Bild vom Menschen voraus. Die philosophische Anthropologie fragt nach den Konstitutiva menschlicher Existenz: Vernunft, Sprache, Freiheit, Sozialität, Mortalität. Aus diesem Bild folgt das Konzept der Menschenwürde (Art. 1 GG) als unantastbarer Sockel jeder Moral. Die Frage nach Willensfreiheit (Determinismus vs. Kompatibilismus vs. Libertarismus) ist die Grundvoraussetzung jeder Zurechnung — ohne Freiheit keine Verantwortung. Lawrence Kohlbergs Stufenmodell zeigt empirisch, wie sich moralisches Urteilen entwickelt.
6Abschnitteca. 14Min Lesezeit2Kompetenzen
Operatoren:analysieren · erläutern · beurteilen · einordnen
grundlegendes Niveau
gA-Niveau: Menschenwürde nach Art. 1 GG und UN-Erklärung; Willensfreiheit als Voraussetzung der Zurechnung; Kohlbergs sechs Stufen moralischer Entwicklung.
erhöhtes Niveau
eA-Niveau: philosophisch-anthropologische Klassiker (Plessner: exzentrische Positionalität; Gehlen: Mängelwesen; Scheler: Stufenbau); Freiheitsdebatte (Determinismus / Kompatibilismus / Libertarismus); Gewissen als Innenstimme; Verantwortungsbegriff bei Weber (Gesinnung vs. Verantwortung) und Jonas.
Kernpunkte
Musterlösung
Beurteilen Sie, ob der Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs, das auf ein vollbesetztes Stadion zusteuert, zur Rettung einer größeren Zahl von Menschen ethisch zulässig sein kann. Beziehen Sie die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes ein.
Es kollidieren das Lebensrecht der unschuldigen Flugzeuginsassen mit dem Lebensrecht der weit zahlreicheren Menschen am Boden. Utilitaristisch scheint die Rechnung eindeutig: weniger Tote durch Abschuss.
Der Handlungsutilitarismus gebietet den Abschuss: Die Zahl der Geretteten übersteigt die der Geopferten deutlich; die Insassen sind ohnehin verloren. Saldo der geretteten Leben ist maximal.
Die Insassen würden zum bloßen Mittel der Rettung anderer gemacht (Verstoß gegen die Selbstzweckformel). Art. 1 I GG erklärt die Menschenwürde für unantastbar und abwägungsfest. Das BVerfG hat 2006 (§ 14 III Luftsicherheitsgesetz) genau diese Norm für nichtig erklärt: Der Staat darf unschuldige Bürger nicht zum Objekt einer Rettungsrechnung machen.
Aus der Würdegarantie folgt eine deontologische Grenze des utilitaristischen Kalküls: Die Zahl der Geretteten rechtfertigt nicht das aktive, gezielte Opfern Unschuldiger. Zugleich bleibt die existentielle Tragik bestehen — die deontologische Position nimmt den Tod der Vielen in Kauf. Genau diese Unauflösbarkeit markiert die Grenze rein folgenorientierten Denkens.
Ergebnis: Nach kantischer Ethik und der abwägungsfesten Würdegarantie (Art. 1 GG, BVerfG 2006) ist der Abschuss unzulässig: Unschuldige dürfen nicht als bloßes Mittel zur Mehrheitsrettung geopfert werden — ein Paradefall für die deontologische Grenze des Utilitarismus.
Typische Fehler
LK-Vertiefung
eA-Vertiefung: Diskutieren Sie die philosophisch-anthropologischen Klassiker — Plessner (exzentrische Positionalität), Gehlen (Mängelwesen) und Scheler (Geist, „Stellung des Menschen im Kosmos" 1928). Inwiefern können sie eine säkulare Würdebegründung stützen — und wo stoßen sie an Grenzen (Gehlens Mangel-These trägt keinen unbedingten Eigenwert; Schelers Geist-Konzept setzt eine umstrittene Sonderstellung voraus)?
Quellen: Grundgesetz Art. 1 — Menschenwürde (BMJ) · Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN 1948) (Vereinte Nationen)
Kernpunkte
GENERATIONENETHIK NACH JONAS: „PRINZIP VERANTWORTUNG"
Welche drei Beschriftungen in "Generationenethik nach Jonas: „Prinzip Verantwortung"" sind prüfungsrelevant?
Folgeaufgabe: Skizziere dasselbe Schema ohne Beschriftungen und ergänze sie aus dem Gedächtnis.
Typische Fehler
Quellen: Stanford Encyclopedia of Philosophy — Ethics (Stanford University) · Stanford Encyclopedia of Philosophy — Civil Disobedience (Stanford University)
Kernpunkte
KOHLBERG: SECHS STUFEN MORALISCHER ENTWICKLUNG
Welche drei Beschriftungen in "Kohlberg: Sechs Stufen moralischer Entwicklung" sind prüfungsrelevant?
Folgeaufgabe: Skizziere dasselbe Schema ohne Beschriftungen und ergänze sie aus dem Gedächtnis.
Musterlösung
Heinz’ Ehefrau leidet an einer seltenen Krebserkrankung. Ein einziges Medikament könnte sie retten; der Apotheker, der es entwickelt hat, verlangt das Zehnfache seiner Herstellungskosten. Heinz kann nur die Hälfte aufbringen, der Apotheker verweigert Ratenzahlung. Heinz bricht nachts in die Apotheke ein und stiehlt das Medikament. Beurteilen Sie das Verhalten ethisch.
Konflikt: Eigentumsrecht des Apothekers (Art. 14 GG) vs. Recht der Ehefrau auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG). Hinzu kommt die ökonomische Frage gerechter Preisgestaltung bei lebensrettenden Gütern.
Aggregierter Nutzen: Leben gerettet (hoher Wert) − ökonomischer Schaden des Apothekers (gering) − Sekundärschaden Rechtsordnung (mittel). Saldo positiv → Stehlen ist gerechtfertigt. Singer (Präferenzutilitarismus) würde betonen, dass die Präferenz der Ehefrau zu leben die Profit-Präferenz des Apothekers überwiegt.
Maxime „Ich darf stehlen, wenn ich ein höherwertiges Gut retten kann" lässt sich nicht universalisieren — Eigentumsordnung kollabierte. Diebstahl bleibt Pflichtverletzung. Aber: der Apotheker instrumentalisiert die Notlage zur Profitmaximierung — Verstoß gegen Selbstzweckformel. Kant würde Stehlen ablehnen, das Verhalten des Apothekers aber als moralisch verwerflich brandmarken.
In einem idealen Diskurs unter Beteiligung aller Betroffenen (Heinz, Ehefrau, Apotheker, Gesellschaft) wäre eine Norm zu finden, der alle zustimmen könnten. Wahrscheinliches Ergebnis: keine Pflicht zum Diebstahl, aber Pflicht der Gesellschaft, lebensrettende Medikamente solidarisch verfügbar zu machen (Sozialstaatsprinzip).
Stufe 1 („Heinz soll nicht stehlen, weil er bestraft würde"); Stufe 3 („Heinz soll stehlen, weil ein guter Ehemann seine Frau rettet"); Stufe 4 („Heinz soll nicht stehlen, weil das Gesetz gilt"); Stufe 5 („Sozialvertrag — Recht auf Leben ist höherrangig"); Stufe 6 („Universalprinzip der Menschenwürde — Heinz darf, vielleicht muss er stehlen"). Wichtig: Kohlberg bewertet die Begründungsstruktur, nicht das Ergebnis.
Vertretbar ist eine Position, die Eigentumsrecht hinter dem Lebensrecht zurückstellt (postkonventionelle Begründung) und gleichzeitig die strukturelle Verantwortung der Gesellschaft betont — das Dilemma soll gar nicht erst entstehen (vgl. den Rechtsgedanken des § 34 StGB, rechtfertigender Notstand: ob er einen Einbruchsdiebstahl zur Medikamentenbeschaffung tatsächlich rechtfertigt, ist juristisch umstritten — die Interessenabwägung und das Merkmal der Angemessenheit sind hier gerade nicht eindeutig).
Ergebnis: Eine klausurtaugliche Antwort kombiniert Folgen-, Pflicht- und Diskursethik, verortet die eigene Begründung in Kohlbergs Stufenschema und reflektiert das Spannungsverhältnis von Individualmoral und Sozialstruktur.
Typische Fehler
LK-Vertiefung
eA-Vertiefung: Prüfen Sie Kohlbergs Stufenmodell kritisch — den empirisch schwach belegten Status der Stufe 6, Gilligans Care-Einwand (geschlechtsspezifische Verengung) und den Vorwurf des „Naturalismus" (von der faktischen Entwicklung auf die Geltung der Stufe-6-Moral zu schließen, wäre ein Sein-Sollen-Fehlschluss). Wie verhält sich die deskriptive Entwicklungspsychologie zur normativen Geltungsfrage?
Quellen: Stanford Encyclopedia of Philosophy — Ethics (Stanford University) · NRW KLP Philosophie GOSt (MSB NRW)
Kernpunkte
GLÜCK: DREI KLASSISCHE KONZEPTIONEN
Welche drei Beschriftungen in "Glück: drei klassische Konzeptionen" sind prüfungsrelevant?
Folgeaufgabe: Skizziere dasselbe Schema ohne Beschriftungen und ergänze sie aus dem Gedächtnis.
Typische Fehler
Quellen: Stanford Encyclopedia of Philosophy — Ethics (Stanford University) · ISB Bayern — Lehrplan Ethik (ISB)
Kernpunkte
Typische Fehler
Quellen: Stanford Encyclopedia of Philosophy — Ethics (Stanford University) · ISB Bayern — Lehrplan Ethik (ISB)
Kernpunkte
Typische Fehler
LK-Vertiefung
eA-Vertiefung: Diskutieren Sie Parfits These, personale Identität sei „keine tiefe Tatsache", und ihre Konsequenzen für die ethische Verantwortung gegenüber dem eigenen zukünftigen Selbst.
Quellen: Stanford Encyclopedia of Philosophy — Ethics (Stanford University) · Grundgesetz Art. 1 — Menschenwürde (BMJ)