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Notizen/Evangelische Religionslehre/Reformation, Ekklesiologie und Kirche im Nationalsozialismus
Notizen · Evangelische ReligionslehreDE · Abitur

Reformation, Ekklesiologie und Kirche im Nationalsozialismus

Reformatorische Wende (Luther 1517–1546): sola scriptura, sola fide, sola gratia, solus Christus; Bekenntnisschriften (CA 1530, Barmen 1934); Ekklesiologie (creatura verbi, allgemeines Priestertum, Zwei-Reiche-Lehre); Kirche im Nationalsozialismus (Deutsche Christen vs. Bekennende Kirche, Bonhoeffer, Barmer Erklärung); Ökumene und Kirchenstrukturen heute. Inhaltsfeld 4 der KMK EPA. Querverweise: sola fide stützt sich auf die paulinische Rechtfertigung aus „Neues Testament", sola scriptura auf das Kanonprinzip aus „Bibelwissenschaft und Hermeneutik".

6 Abschnitte·~28 Min Lesezeit·5 Kompetenzen·Niveau Standard 3 · Vertiefung 3·Stand 06/2026

T·0666 / 7
Prüfungsprofil
EV-REL-REF1 · Reformatorische Grundeinsichten (vier Soli) entfaltenEV-REL-REF2 · Bekenntnisschriften (CA, Barmen) in ihrem historischen Kontext interpretierenEV-REL-REF3 · Ekklesiologische Grundbegriffe (creatura verbi, Priestertum aller, Zwei-Reiche-Lehre) erläuternEV-REL-REF4 · Kirche im Nationalsozialismus historisch und theologisch beurteilenEV-REL-REF5 · Bonhoeffers Theologie als Modell christlicher Verantwortung darstellen
Operatoren:darstellenerläuternanalysiereninterpretierenerörternbeurteilen

grundlegendes Niveau

gA: vier reformatorische Soli, Grundzug der Rechtfertigungslehre, ein Bekenntnis (Barmen), Zwei-Reiche-Lehre in Grundform, Deutsche Christen vs. Bekennende Kirche, eine Bonhoeffer-Position (Stellvertretung oder Widerstand).

erhöhtes Niveau

eA: ausdifferenzierte reformatorische Anthropologie (simul iustus et peccator, Knechtschaft des Willens), drei Bekenntnisschriften (CA, Barmen, Leuenberger Konkordie), Ekklesiologie auf vier Begriffen (creatura verbi, Priestertum aller, Zwei-Reiche-Lehre, notae ecclesiae), Bonhoeffers Christologie/Ethik in vier Phasen, kritische Bewertung des kirchlichen Verhaltens 1933–1945.

Tiefe

Lesetiefe: Vertiefung

Schrift

Schriftgröße: Standard

Inhalt · 6 Abschnitte▾
  1. Reformation, Ekklesiologie und Kirche im Nationalsozialismus
    • 01Die reformatorische Wende◐
    • 02Rechtfertigungslehre und Anthropologie●
    • 03Evangelische Ekklesiologie◐
    • 04Kirche im Nationalsozialismus●
    • 05Dietrich Bonhoeffer als Modell christlicher Verantwortung●
    • 06Ökumene heute◐
§ 01

Die reformatorische Wende#

●●○StandardLPNRW-KLP-EvR-IF4LPKMK-EPA-EvR-VI.1

Kernpunkte

Die Reformation ist nicht zuerst ein organisatorischer Vorgang, sondern eine theologische Wiederentdeckung: die Frage, wie der Mensch vor Gott (coram Deo) bestehen kann. Ihr äußerer Auslöser sind die 95 Thesen, die Martin Luther am 31. Oktober 1517 gegen den Ablasshandel richtete — gegen die Praxis, durch Geldzahlung Sündenstrafen, ja die Befreiung Verstorbener aus dem Fegefeuer zu erkaufen (der dem Ablassprediger Tetzel zugeschriebene Spruch: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt“). Luther wollte zunächst eine akademische Disputation und innerkirchliche Reform, nicht die Kirchenspaltung. Der tiefere Grund ist seine existenzielle Anfechtung: Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?
Die Antwort fand Luther in der reformatorischen Erkenntnis (zwischen 1513 und 1518, oft als „Turmerlebnis“ bezeichnet) beim Ringen mit Röm 1,17 und dem Begriff der „iustitia Dei“. Er hatte die „Gerechtigkeit Gottes“ als die strafende, richtende Gerechtigkeit gelesen, vor der der Sünder verloren ist. Der Durchbruch war die Einsicht, dass es die schenkende, gerecht machende Gerechtigkeit ist, die Gott im Glauben gibt: „Der Gerechte wird aus Glauben leben“ (Röm 1,17). In der Rückschau (Vorrede zu den lateinischen Schriften, 1545) schreibt Luther, er habe sich da „ganz und gar neugeboren“ und „durch offene Tore in das Paradies selbst eingetreten“ gefühlt. Aus dieser Mitte — der Rechtfertigung allein aus Gnade — entfaltet sich alles Weitere.
Die vier reformatorischen Soli sind die Entfaltung dieser einen Einsicht in vier Hinsichten; ordnet sie als Quadrat aus Formal- und Materialprinzip. Sola scriptura (allein die Schrift) ist das Formalprinzip: Die Schrift ist die Norm aller Lehre, gegen Tradition und Lehramt als zweite Quelle (2 Tim 3,16). Solus Christus (allein Christus) benennt den einzigen Mittler zwischen Gott und Mensch (1 Tim 2,5), gegen die Vermittlung durch Heilige und Priester. Sola gratia (allein aus Gnade) sagt, dass Gott das Heil ganz schenkt (Eph 2,8). Sola fide (allein im Glauben) sagt, dass der Mensch es allein im Glauben, nicht durch Werke empfängt (Röm 3,28). Die vier stehen nicht als unabhängige Säulen nebeneinander: Gnade und Glaube sind zwei Seiten derselben Sache, gegründet in Christus allein und erkannt aus der Schrift allein.

Die vier reformatorischen Soli als Quadrat

Die vier reformatorischen SoliTabelle mit 4 Spalten und 4 Zeilen, Daten: Sola · Bedeutung · Beleg · Prinzip; sola scriptura · allein die Schrift · 2 Tim 3,16 · formal; solus Christus · allein Christus · 1 Tim 2,5 · christolog.; sola gratia · allein aus Gnade · Eph 2,8 · material; sola fide · allein im Glauben · Röm 3,28 · soteriolog., hervorgehobene Zelle: sola scripturaSOLABEDEUTUNGBELEGPRINZIPsola scripturaallein die Schrift2 Tim 3,16formalsolus Christusallein Christus1 Tim 2,5christolog.sola gratiaallein aus GnadeEph 2,8materialsola fideallein im GlaubenRöm 3,28soteriolog.Formal (scriptura) + material (gratia, fide, Christus) —eine Grundeinsicht
Abb. 1sola scriptura (formal), sola fide, sola gratia und solus Christus (material) als zusammengehöriges Quartett der reformatorischen Grundeinsicht.
Lehrgestalt gewinnt die Reformation in den Bekenntnisschriften. Die Confessio Augustana (CA, Augsburger Bekenntnis, 1530, von Melanchthon verfasst) ist das erste und grundlegende lutherische Bekenntnis — im Ton versöhnlich, um die Kontinuität zur katholischen Kirche zu zeigen. Schlüsselartikel sind CA IV (Rechtfertigung: der Mensch werde gerecht „um Christi willen durch den Glauben“) und CA VII, der die Kirche bestimmt als „die Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangeliums gereicht werden“. CA VII bleibt das ökumenische Maß evangelischer Kirchenlehre (vgl. den Abschnitt Ekklesiologie).
Die evangelische Bewegung ist von Anfang an eine Familie, keine einheitliche Kirche; zeigt den Konfessions-Stammbaum. Die lutherischen Bekenntnisse sammeln sich im Konkordienbuch (1580); daneben steht die reformierte Tradition (Zwingli in Zürich, Calvin in Genf) mit dem Heidelberger Katechismus (1563) und der späteren Westminster Confession (1646, gedruckt 1647); die „radikale Reformation“ der Täufer (Zürich 1525) bildet einen dritten Zweig. Trennend wirkte vor allem der Abendmahlsstreit (Marburger Religionsgespräch 1529) zwischen Luther (Realpräsenz) und Zwingli (Zeichen-Deutung).

Konfessions-Stammbaum der Reformation

Konfessions-Stammbaum der ReformationNetzgraph, Westl. Christentum (vor 1517) → Römisch-katholisch, Westl. Christentum (vor 1517) → Lutherisch (1517), Westl. Christentum (vor 1517) → Reformiert (Calvin), Westl. Christentum (vor 1517) → Anglikanisch (1534), Westl. Christentum (vor 1517) → Täufer / Mennoniten, Lutherisch (1517) → Pietismus (1675), Lutherisch (1517) → Unierte Kirchen (1817), Reformiert (Calvin) → Presbyterianisch, Pietismus (1675) → Ökumene (ÖRK 1948), Presbyterianisch → Ökumene (ÖRK 1948)Westl.Christentum (vor1517)Römisch-katholischLutherisch(1517)Reformiert(Calvin)Anglikanisch(1534)Täufer /MennonitenPietismus (1675)Unierte Kirchen(1817)PresbyterianischÖkumene (ÖRK1948)
Abb. 2Westliches Christentum spaltet sich im 16. Jahrhundert in mehrere reformatorische Strömungen (lutherisch, reformiert, anglikanisch, täuferisch) sowie die römisch-katholische Kirche.
Die Wirkung der Reformation reicht weit über die Theologie hinaus. Politisch und sozial folgten der Bauernkrieg (1524/25, eine unintendierte Folge, gegen die Luther sich schroff wandte — „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“, 1525) und schließlich der Augsburger Religionsfriede (1555) mit dem Grundsatz „cuius regio, eius religio“ (wessen Gebiet, dessen Religion). Kulturell prägte Luthers Bibelübersetzung (Septembertestament 1522, vollständige Bibel 1534) die deutsche Sprache, und das allgemeine Priestertum trieb die Bildung voran — wer selbst die Schrift lesen soll, braucht Schulen.
Die hermeneutische Pointe (eA) liegt im Formalprinzip selbst: Wenn allein die Schrift gilt, wie legt sie sich aus? Reformatorisch gilt „sacra scriptura sui ipsius interpres“ (die Schrift ist ihre eigene Auslegerin) und das „testimonium internum Spiritus Sancti“ (das innere Zeugnis des Heiligen Geistes): Die Schrift ist in ihrer Mitte klar und legt sich von dieser Mitte her aus — von dem, „was Christum treibet“ (Luthers sachkritisches Kriterium, Vorrede zu den Briefen Jakobi und Judas, 1522). Ihre Autorität wird im Glauben anerkannt, nicht äußerlich bewiesen (Anschluss an die Bibelhermeneutik). Evangelisch bleibt die Mitte das Evangelium von der freien Rechtfertigung; die Soli sind seine Grammatik.
sola scriptura  ∧  sola fide  ∧  sola gratia  ∧  solus Christus\text{sola scriptura} \;\wedge\; \text{sola fide} \;\wedge\; \text{sola gratia} \;\wedge\; \text{solus Christus}sola scriptura∧sola fide∧sola gratia∧solus Christus

Die vier reformatorischen „Soli"

Materiales und formales Prinzip der Reformation. Allein die Schrift (formal), allein der Glaube, allein die Gnade, allein Christus (material).

Rechtfertigung=Gnade Gottes+Glaube(ohne Werkverdienst)\text{Rechtfertigung} = \text{Gnade Gottes} + \text{Glaube} \quad (\text{ohne Werkverdienst})Rechtfertigung=Gnade Gottes+Glaube(ohne Werkverdienst)

Reformatorische Rechtfertigungsformel (nach Rom 3,28)

Der Mensch wird gerecht „ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben". Verdienst ist kein Faktor in der Rechtfertigung — die Werke werden nicht abgezogen, sondern als Grund der Rechtfertigung ausgeschlossen (sola gratia, sola fide).

Musterlösung

Reformatorische Entdeckung — Luthers „Turmerlebnis" und Rom 1,17

Rekonstruieren Sie Luthers reformatorische Entdeckung („Turmerlebnis") und erklären Sie, wie sich Luthers Begriff der iustitia Dei vom spätmittelalterlichen Verständnis unterscheidet.

  1. 01Schritt 1 — Spätmittelalterliches Verständnis

    Iustitia Dei = die strafende Gerechtigkeit Gottes, die jeden nach seinen Werken misst. Folge: ständige Furcht des frommen Menschen vor dem unerreichbaren Maßstab; intensive Bußpraxis, Ablässe als Versuch der Befriedigung göttlicher Gerechtigkeit.

  2. 02Schritt 2 — Luthers Krise

    Augustinermönch Luther: trotz exzessiver Bußleistungen kein Friede mit Gott. Vorlesungen 1513–1517 (Psalmen, Römer) intensivieren die Frage: Wie kann Rom 1,17 („die Gerechtigkeit Gottes wird offenbart") frohe Botschaft sein, wenn iustitia Dei strafend ist?

  3. 03Schritt 3 — Die reformatorische Entdeckung

    Im sogenannten „Turmerlebnis" (vermutl. 1514–1517) gelangt Luther zur Einsicht: Iustitia Dei meint nicht die richtende, sondern die schenkende Gerechtigkeit Gottes — die Gerechtigkeit, die Gott dem Glaubenden um Christi willen zuspricht (iustitia aliena, fremde Gerechtigkeit). Folge: aus dem furchtbaren wird ein froher Gottesbegriff.

  4. 04Schritt 4 — Konsequenzen

    95 Thesen (1517) gegen Ablasspraxis; „Von der Freiheit eines Christenmenschen" (1520): der Christ ist „ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan" (durch Gnade) und zugleich „ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan" (in Liebe). Die vier Soli werden zur dogmatischen Strukturformel.

  5. 05Schritt 5 — Theologische Beurteilung

    Luthers Entdeckung ist nicht primär individualpsychologisch, sondern theologisch-strukturell: sie verschiebt das Schwergewicht vom Werkverdienst zur Gnade. Sie hat ekklesiologische, ethische und politische Folgen (Priestertum aller Gläubigen, Berufsethos, neue Verhältnisbestimmung zur weltlichen Obrigkeit).

Ergebnis: Luthers Wende vom richterlichen zum geschenkten Gerechtigkeitsbegriff Gottes ist der dogmatische Kern der Reformation — alle weiteren Lehrstücke (sola fide, sola gratia, sola scriptura, solus Christus) entfalten diese Grundentdeckung.

Abiturfokus

  • Operator „darstellen": vier Soli mit Stichworten und Bezug zur Bibel.
  • CA Art. VII als ev. Kirchendefinition zitieren können.
  • Reformatorische Wende historisch (1517–1530) periodisieren.

Typische Fehler

  • Reformation als „Kirchenspaltung von Anfang an" darstellen — Luther wollte zunächst innerkirchliche Reform.
  • Soli als unabhängige Säulen behandeln, statt als wechselseitig bedingte Aussagen.
  • CA mit den Schmalkaldischen Artikeln (1537) verwechseln.

LK-Vertiefung

eA-Vertiefung: Diskutieren Sie das Verhältnis von „sola scriptura" und „testimonium internum Spiritus Sancti" und problematisieren Sie das hermeneutische Selbstverständnis evangelischer Schriftauslegung.

Aktive Wiederholung

Erläutern Sie die vier reformatorischen Soli und beurteilen Sie ihre theologische Verbindung untereinander.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: KMK EPA Evangelische Religionslehre (Beschluss 1989 i. d. F. 2006) (KMK) · EKD-Texte (Grundlagenpapiere) (EKD)

§ 02

Rechtfertigungslehre und Anthropologie#

●●●VertiefungLPNRW-KLP-EvR-IF4LPKMK-EPA-EvR-VI.2

Kernpunkte

Die Rechtfertigungslehre ist nach reformatorischem Grundsatz der Artikel, mit dem die Kirche steht und fällt (articulus stantis et cadentis ecclesiae). Sie beantwortet die eine Frage: Wie wird der sündige Mensch vor Gott gerecht? Der locus classicus ist Röm 3,21–28, besonders Vers 28 in Luthers Übersetzung: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“ stellt den Weg dar: vom Sünder über Christus (stellvertretender Sühnetod, solus Christus) und den geschenkten Glauben (sola fide, sola gratia) zum Gerechtfertigten, der zugleich Sünder bleibt.

Lutherische Rechtfertigungslehre — der Weg sola gratia, sola fide

Rechtfertigung sola gratia, sola fideNetzgraph, Sünder (coram Deo) → Christus (solus Christus), Christus (solus Christus) → Glaube (sola fide / gratia), Glaube (sola fide / gratia) → Gerechtfertigt & SünderSünder (coramDeo)Christus (solusChristus)Glaube (solafide /gratia)Gerechtfertigt &Sünder
Abb. 3Sünder coram Deo, Gnade durch Christus, glaubende Annahme, simul iustus et peccator als zentrale Struktur.
Berühmt ist Luthers Einfügung des Wörtchens „allein“ in Röm 3,28, das der griechische Text nicht hat. Im „Sendbrief vom Dolmetschen“ (1530) verteidigt Luther es als die sachgemäße deutsche Wiedergabe: Das „allein“ macht ausdrücklich, was Paulus meint — den vollständigen Ausschluss der Werke als Grund der Rechtfertigung. Es ist Auslegung im Dienst der Sache, nicht Verfälschung. Die Werke werden dabei nicht „abgezogen“, sondern als Verdienstgrund grundsätzlich ausgeschlossen: Rechtfertigung ist reine Gabe.
Reformatorisch wird die Rechtfertigung forensisch (gerichtlich) verstanden: Gott spricht den Sünder gerecht (iustificatio als Urteilsspruch), er macht ihn nicht erst durch eingegossene Gnade allmählich gerecht. Die zugesprochene Gerechtigkeit ist eine „fremde Gerechtigkeit“ (iustitia aliena) — die Gerechtigkeit Christi, die dem Glaubenden zugerechnet (imputiert) wird, nicht eine eigene Qualität des Menschen. Genau hier liegt der klassische Unterschied zur katholischen Lehre, die Rechtfertigung effektiv (gnadenhaft verwandelnd, als reale Heiligung) versteht. Die Unterscheidung forensisch (zusprechend) gegen effektiv (verwandelnd) ist ein Standard-Prüfungspunkt.
Wie das geschieht, malt Luther im Bild des „fröhlichen Wechsels“ (Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520): Christus nimmt die Sünde des Menschen auf sich und schenkt ihm seine Gerechtigkeit — wie in einer königlichen Hochzeit der Reichtum des Bräutigams der Braut zufällt. Das Bild zeigt, dass die Zurechnung kein Buchungstrick ist, sondern in der Gemeinschaft mit Christus gründet: Weil der Glaube den Menschen mit Christus verbindet, gilt ihm dessen Gerechtigkeit.
Anthropologisch fasst Luther das Ergebnis in der Doppelformel „simul iustus et peccator“: Der Gerechtfertigte ist zugleich ganz gerecht (in Gottes Urteil) und ganz Sünder (in sich selbst) — nicht „halb-halb“, sondern totus/totus. Die Rechtfertigung ist Zusage, die Heiligung ein Prozess; die Spannung bleibt im irdischen Leben unaufgehoben. Dahinter steht die Bestimmung der Sünde als „cor incurvatum in se“ (das in sich selbst verkrümmte Herz, Augustin/Luther): Sünde ist nicht zuerst Einzeltat, sondern die Selbstbezogenheit, aus der der Mensch sich nicht selbst befreien kann.
Diese Unfähigkeit klärt Luther in „De servo arbitrio“ (Vom unfreien Willen, 1525, gegen Erasmus’ „De libero arbitrio“): Coram Deo, in der Frage des Heils, ist der Wille des Menschen nicht frei, sondern in Sündenverknechtung; die Befreiung kommt ganz von außen (extra nos), aus Gottes Gnade. Zu unterscheiden ist sorgfältig: In weltlichen Dingen (coram hominibus) ist der Wille durchaus frei; nur vor Gott, hinsichtlich des Heils, ist er gebunden. So ist die Anthropologie der Grund des „sola gratia“: Der Mensch lebt von der Annahme her, die er sich nicht selbst geben kann.
Ökumenisch und aktuell ist die Lehre hochbedeutsam. Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER, 1999, vom Lutherischen Weltbund und dem Vatikan unterzeichnet) stellt einen „differenzierten Konsens“ fest: Die Lehre, die Luther kirchentrennend formuliert hatte, ist heute in ihrem Grundverständnis nicht mehr kirchentrennend. Man darf daraus aber nicht schließen, die reformatorische Differenz sei schlicht obsolet (kritische Stimmen, etwa Göttinger Theologen, haben protestiert). Aktuell ist die Botschaft gerade in einer Gesellschaft des Leistungsdrucks und der Selbstoptimierung ein Gegenmodell: Der Mensch ist von Gott bedingungslos angenommen, nicht durch Leistung — Tillich übersetzt das in die Zusage „Du bist angenommen“ (vgl. den Abschnitt Soteriologie heute). Evangelisch gilt: Der Mensch lebt nicht aus Selbstrechtfertigung, sondern aus dem Freispruch Gottes.
simul iustus et peccator\text{simul iustus et peccator}simul iustus et peccator

Luthers anthropologische Doppelformel

Der Gerechtfertigte ist zugleich Sünder. Die Heiligung ist Prozess, die Rechtfertigung Zusage — beides bleibt in Spannung.

Abiturfokus

  • Operator „erläutern": forensische Rechtfertigung präzise.
  • simul iustus et peccator korrekt anwenden.
  • GER 1999 als ökumenischen Meilenstein einordnen.

Typische Fehler

  • „Allein" in Rom 3,28 als Verfälschung darstellen — Luther verteidigt es als sachgemäße Wiedergabe.
  • Rechtfertigung effektiv (transformierend) statt forensisch (zusprechend) interpretieren — das ist die kath. Position.
  • simul iustus als „halb-halb" darstellen — Luther meint ganz Gerechter und ganz Sünder.

LK-Vertiefung

eA-Vertiefung: Diskutieren Sie die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (1999) und beurteilen Sie, ob die reformatorischen Differenzen damit theologisch obsolet geworden sind.

Aktive Wiederholung

Interpretieren Sie Luthers Doppelformel simul iustus et peccator und beurteilen Sie ihre Bedeutung für eine evangelische Anthropologie in einer leistungsorientierten Gesellschaft.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: KMK EPA Evangelische Religionslehre (Beschluss 1989 i. d. F. 2006) (KMK) · EKD-Texte (Grundlagenpapiere) (EKD)

§ 03

Evangelische Ekklesiologie#

●●○StandardLPNRW-KLP-EvR-IF4LPKMK-EPA-EvR-VI.3

Kernpunkte

Die evangelische Lehre von der Kirche (Ekklesiologie) folgt aus der Rechtfertigung: Die Kirche ist keine Heilsanstalt, die Gnade verwaltet, sondern die Gemeinschaft, die das Wort schafft. Luther nennt sie darum „creatura verbi“ — Geschöpf des Wortes: Die Kirche ist nicht Herrin, sondern Geschöpf des Evangeliums; sie entsteht dort, wo das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente recht verwaltet werden (CA VII). Das steht im bewussten Gegensatz zum römischen Verständnis der Kirche als heilsnotwendiger Vermittlerin der Gnade.
CA VII liefert die Definition mit nur zwei „notae ecclesiae“ (Kennzeichen der wahren Kirche): rechte Wortverkündigung und rechte Sakramentsverwaltung. Alles andere — Zeremonien, Strukturen, Riten — ist „Adiaphora“ (Mitteldinge, frei und nicht kirchentrennend): „Und ist nicht not zur wahren Einigkeit der christlichen Kirche, dass allenthalben gleichförmige Zeremonien ... gehalten werden.“ Die reformierte Tradition (Bullinger) fügte als drittes Kennzeichen die Kirchenzucht hinzu. Entscheidend bleibt: Die Einheit der Kirche liegt in der Sache (Evangelium und Sakrament), nicht in einer einheitlichen Organisation.
Aus der Rechtfertigung folgt das allgemeine Priestertum aller Getauften (1 Petr 2,9: „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft“; Luther, „An den christlichen Adel deutscher Nation“, 1520): Alle Getauften sind Priester; es gibt keinen sakramentalen Standesunterschied zwischen Klerus und Laien. Das Pfarramt ist darum Funktion und öffentlich geordnetes Amt (CA XIV: „ordentlicher Beruf“) um der Verkündigung willen, nicht ein höherer Seinsstand. Daraus folgen praktisch die Frauenordination, die Mitbestimmung der Gemeinde und die Beteiligung von Laien. Wichtig ist die Grenze: Das allgemeine Priestertum schafft das ordinierte Amt nicht ab, sondern bindet es an die Gemeinde zurück.
Das Verhältnis von Glaube und Welt klärt Luthers Zwei-Reiche- und Zwei-Regimenten-Lehre (): Gott regiert die Welt auf zweierlei Weise. Im geistlichen Regiment regiert er durch das Evangelium, Wort und Geist, und schafft Glaube und Liebe (das Reich, in dem die Kirche lebt); im weltlichen Regiment regiert er durch Gesetz, Vernunft und das „Schwert“ der Obrigkeit, die das Böse in Schranken hält und Ordnung wahrt. Beide Reiche sind von Gott eingesetzt, dürfen aber nicht verwechselt werden; der Christ lebt in beiden zugleich (coram Deo aus Gnade, coram hominibus unter dem Gesetz).

Luthers Zwei-Reiche- und Zwei-Regimenten-Lehre

Zwei-Reiche- und Zwei-Regimenten-LehreTabelle mit 3 Spalten und 6 Zeilen, Daten: Geistliches Reich · Weltliches Reich; Regiment · durch Evangelium · durch Gesetz; Mittel · Wort & Sakrament · Vernunft & Obrigkeit; Wirkung · Glaube, Liebe, Vergebung · Schwert, Recht, Ordnung; Träger · Kirche · Staat / Obrigkeit; Geltung · coram Deo · coram hominibus; Ziel · Heil, ewiges Leben · Friede, leibl. Wohl, hervorgehobene Zelle: durch EvangeliumGEISTLICHES REICHWELTLICHES REICHREGIMENTdurch Evangeliumdurch GesetzMITTELWort & SakramentVernunft & ObrigkeitWIRKUNGGlaube, Liebe, VergebungSchwert, Recht, OrdnungTRÄGERKircheStaat / ObrigkeitGELTUNGcoram Deocoram hominibusZIELHeil, ewiges LebenFriede, leibl. WohlLuther WA 11, 245ff. — dieselbe Person lebt in beidenReichen
Abb. 4Geistliches Reich (Evangelium, Glaube, Kirche) und weltliches Reich (Gesetz, Schwert, Obrigkeit) als zwei Weisen, in denen Gott regiert.
Die Gefahr dieser Lehre liegt in ihrer Missdeutung als „Trennung von Glaube und Politik“ oder als Quietismus, der die Politik sich selbst überlässt — eine Lesart, die 1933 zur Begründung der Nicht-Einmischung missbraucht wurde. Karl Barths Lehre von der Königsherrschaft Christi (Barmer These II: „Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben“) korrigiert das: Christus ist Herr aller Lebensbereiche; es gibt keinen Raum, der seinem Anspruch entzogen wäre. Die Debatte Zwei-Reiche-Lehre gegen Königsherrschaft Christi ist ein klassisches eA-Thema zur christlichen politischen Verantwortung (Anschluss an Kirche im NS).
Strukturell prägt die synodal-presbyteriale Ordnung die EKD: Synoden und Presbyterien demokratisieren die Kirchenleitung — ein Erbe der reformierten Tradition gegen eine bischöfliche Hierarchie. Die EKD ist dabei eine Gemeinschaft von Landeskirchen (lutherisch, reformiert, uniert), die seit der Leuenberger Konkordie (1973) Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft verbindet. So ist die institutionelle Gestalt nicht heilsnotwendig, sondern dem Auftrag der Wortverkündigung zugeordnet.
Gesellschaftlich verschiebt sich die Kirche von der Volkskirche zur Minderheit; zeigt den steilen Mitgliederrückgang seit etwa 1990 (die EKD zählte zuletzt rund 18 Millionen Mitglieder, Tendenz fallend). Die klassische Volkskirche wird in einer pluralen Gesellschaft zur Minderheits- oder Diasporakirche (Anschluss an die Religionssoziologie). Das ist theologisch nicht nur Verlust, sondern auch eine Rückkehr zur neutestamentlichen Situation: die Kirche als Minderheit, die nicht von gesellschaftlicher Dominanz, sondern allein von Wort und Sakrament lebt. Evangelisch gilt: Die Kirche gründet nicht in Zahlen oder Institution, sondern in dem Wort, das sie schafft.

Kirchenmitgliedschaft in Deutschland 1990–2023 (schematisch)

Konfessionsanteile 1990–2023 (schematisch)Liniendiagramm: % der Bevölkerung, Daten: Evangelisch · 1990: 37; Evangelisch · 2000: 33; Evangelisch · 2010: 29; Evangelisch · 2023: 22; Katholisch · 1990: 35; Katholisch · 2000: 33; Katholisch · 2010: 30; Katholisch · 2023: 24; Konfessionslos · 1990: 22; Konfessionslos · 2000: 28; Konfessionslos · 2010: 37; Konfessionslos · 2023: 5001020304050601990200020102023% der BevölkerungEvangelischKatholischKonfessionslos
Abb. 5Rückgang der Mitgliederzahlen evangelischer und katholischer Kirche von ca. 70 Prozent (1990) auf weniger als 50 Prozent der Gesamtbevölkerung (2023).

Abiturfokus

  • Operator „erläutern": creatura verbi und CA VII zusammenführen.
  • Allgemeines Priestertum mit konkreten Implikationen (Frauenordination, Laienpredigt) entfalten.
  • Zwei-Reiche-Lehre und ihre Korrektur durch Barmen II differenzieren.

Typische Fehler

  • Allgemeines Priestertum als Abschaffung des Pfarramts missverstehen.
  • Zwei-Reiche-Lehre als „Trennung von Glaube und Politik" missdeuten.
  • Kirche als bloßes Vereinsphänomen darstellen, ohne theologische Tiefendimension.

LK-Vertiefung

eA-Vertiefung: Vergleichen Sie Luthers Zwei-Reiche-Lehre mit Karl Barths Königsherrschaft Christi (Barmen II) und beurteilen Sie, welches Modell christliche politische Verantwortung tragfähiger denkt.

Aktive Wiederholung

Erläutern Sie die evangelische Definition der Kirche (CA VII: creatura verbi, allgemeines Priestertum) und beurteilen Sie ihre Bedeutung für die Selbstorganisation der EKD heute.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: KMK EPA Evangelische Religionslehre (Beschluss 1989 i. d. F. 2006) (KMK) · EKD-Statistik zur Kirchenmitgliedschaft (EKD) · EKD-Texte (Grundlagenpapiere) (EKD)

§ 04

Kirche im Nationalsozialismus#

●●●VertiefungLPNRW-KLP-EvR-IF4LPKMK-EPA-EvR-VI.4

Kernpunkte

Der Kirchenkampf 1933–1945 ist der Prüfstein evangelischer politischer Theologie: Was geschieht, wenn eine totalitäre Ideologie die Kirche für sich beansprucht? Er spaltete den deutschen Protestantismus in zwei Lager, die einander gegenüberstellt. Auf der einen Seite stand die ideologisch angepasste Mehrheit, auf der anderen eine widerstandsbereite Minderheit — und in der Mitte die große, schweigende Masse der Mitläufer.

Kirchenkampf 1933–1945: Bekennende Kirche vs. Deutsche Christen

Kirchenkampf 1933–1945: BK vs. DCTabelle mit 3 Spalten und 4 Zeilen, Daten: Deutsche Christen · Bekennende Kirche; Haltung · NS-konform, angepasst · Bekenntnis-Widerstand; Theologie · Rassenideologie, Entjudung Jesu, Ablehnung des AT · Christus = das eine Wort Gottes; Schlüssel · Reichskirche, Reichsbischof L. Müller · Barmer Erklärung 1934, Dahlem; Vertreter · institutionelle Mehrheit · Bonhoeffer, Niemöller, Barth, hervorgehobene Zelle: Christus = das eine Wort GottesDEUTSCHE CHRISTENBEKENNENDE KIRCHEHALTUNGNS-konform, angepasstBekenntnis-WiderstandTHEOLOGIERassenideologie, EntjudungJesu, Ablehnung des ATChristus = das eine WortGottesSCHLÜSSELReichskirche, ReichsbischofL. MüllerBarmer Erklärung 1934,DahlemVERTRETERinstitutionelle MehrheitBonhoeffer, Niemöller, BarthBarmer Theol. Erklärung (These I) gegen die Ideologie;Stuttgarter Schuldbekenntnis 1945
Abb. 6Spaltung der evangelischen Kirche während des NS in eine ideologisch angepasste Mehrheit und die widerstandsbereite Bekennende Kirche.
Die „Deutschen Christen“ (DC, „Glaubensbewegung Deutsche Christen“, ab 1932) waren eine nationalsozialistisch ausgerichtete Kirchenpartei, die Christentum und NS-Ideologie verschmelzen wollte: einen „Arierparagrafen“ in der Kirche (Ausschluss judenchristlicher Pfarrer), die „Entjudung“ des Christentums, die Abschaffung des Alten Testaments und einen „heldischen“, „arischen“ Jesus. Die Sportpalastkundgebung (13. November 1933, Redner Reinhold Krause) trug diese Forderungen offen vor und stieß selbst viele Konservative ab — ein Wendepunkt, der den Widerstand mobilisierte.
Aus dem Pfarrernotbund (1933, Martin Niemöller, unter Beteiligung Bonhoeffers) wuchs die Bekennende Kirche (BK, ab 1934): der innerprotestantische Widerstand gegen die DC und die Gleichschaltung der Reichskirche (Reichsbischof Ludwig Müller). Ihre Synoden tagten in Barmen (Mai 1934) und Dahlem (Oktober 1934). Wichtig zur ehrlichen Einordnung: Die BK kämpfte vor allem um die Freiheit und das reine Bekenntnis der Kirche — weniger konsequent um die verfolgten Juden als solche.
Das zentrale Dokument ist die Barmer Theologische Erklärung (Mai 1934, Karl Barth Hauptautor): sechs Thesen, jede mit dem Gegensatz „Wir verwerfen die falsche Lehre ...“. Barmen I lautet: „Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“ Damit verwirft Barmen jede natürliche Theologie, die „Volk, Rasse, Führer“ zu einer zweiten Offenbarung neben Christus machen wollte (Anschluss an Barths Offenbarungstheologie und an die Korrektur der Zwei-Reiche-Lehre).
Stärke und Grenze von Barmen liegen eng beieinander. Die Erklärung zog eine klare Linie gegen die Ideologisierung der Kirche und gegen ihre Indienstnahme durch den Staat (Barmen III–V: die Kirche darf nicht „Organ des Staates“ werden) — aber sie blieb wesentlich ein Bekenntnis über die Freiheit der Kirche; die Judenverfolgung benannte sie nicht ausdrücklich. Die „Judenfrage“ blieb theologisch unterbestimmt, der Antisemitismus der Zeit wurde nicht hinreichend bestritten.
Insgesamt ist es eine Versagensgeschichte: Trotz der BK passte sich die Mehrheit an; die Verfolgung jüdischer Christen und der Juden blieb meist ohne öffentliche Solidarisierung (Ausnahmen wie das „Büro Grüber“ bestätigen die Regel). Die BK war eine Minderheit, nicht „die“ Kirche der NS-Zeit — ein wichtiges Korrektiv gegen jede Heroisierung. Wer Barmen würdigt, muss die breite Anpassung mitsehen.
Die Aufarbeitung begann zögernd. Das Stuttgarter Schuldbekenntnis (Oktober 1945) bekannte Mitschuld („durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden“), blieb aber im Allgemeinen, benannte weder die jüdischen Opfer noch die institutionelle Verantwortung konkret und sprach auch vom eigenen Leiden der Kirche. Die eigentliche theologische Wende kam später: das Darmstädter Wort (1947) und vor allem die EKD-Studien „Christen und Juden“ (I 1975, II 1991, III 2000), die die bleibende Erwählung Israels anerkannten (Röm 11,29: „Gottes Gaben und Berufung können ihn nicht gereuen“) und die Substitutionstheologie verwarfen (Anschluss an das Thema Judentum). Evangelisch gilt: Barmen bleibt ein bleibendes Kriterium — die Kirche bekennt Christus als das eine Wort und widersteht jeder ideologischen Vereinnahmung —, ist aber nur zusammen mit dem ehrlichen Eingeständnis des Versagens zu lesen.
Musterlösung

Theologische Position interpretieren — Barmer Theologische Erklärung (1934)

Erschließen Sie die zweite These der Barmer Theologischen Erklärung („Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unsere Sünden ist…") und beurteilen Sie ihre theologisch-politische Tragweite.

  1. 01Schritt 1 — Historischer Kontext

    Mai 1934 in Barmen: erste Bekenntnissynode der DEK angesichts der Gleichschaltungspolitik der Deutschen Christen unter Reichsbischof Müller. Hauptautoren: K. Barth (reformiert), H. Asmussen (lutherisch). Sechs Thesen, jede mit Schriftbasis, positiver Bekenntnisaussage und Verwerfung.

  2. 02Schritt 2 — Argumentationsstruktur der These

    Schriftbasis: 1 Kor 1,30 — „Christus … ist uns von Gott gemacht zur Weisheit, zur Gerechtigkeit, zur Heiligung und zur Erlösung." Positivteil: Christus ist nicht nur Zuspruch der Vergebung, sondern auch Anspruch über das ganze Leben. Verwerfung: Es gibt keine Bereiche unseres Lebens, in denen wir „nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären".

  3. 03Schritt 3 — Theologische Pointe

    Christozentrik (eine-Wort-Christologie nach These I) wird zur politischen Anti-Ideologie. Die These bestreitet die Existenz „eigener Gesetze" politischer, völkischer oder ständischer Bereiche, denen der Christ neben oder über dem Evangelium gehorchen müsste. Damit indirekte, aber unmissverständliche Absage an den NS-Totalitätsanspruch.

  4. 04Schritt 4 — Tragweite und Grenzen

    Stärken: klare Trennlinie gegen religiöse Verbrämung politischer Ideologie; tragender Bezugspunkt im Kirchenkampf; bis heute Grundlage für EKD-Positionierungen. Grenzen: BK wendete sich primär gegen Eingriffe in Kirchenstruktur, weniger gegen Antisemitismus; aktiver Judenrettungs-Auftrag fehlt in den Thesen.

  5. 05Schritt 5 — Beurteilung

    Theologisch ein Meilenstein evangelischer Selbstvergewisserung; politisch ein Akt mutigen Widerspruchs. Die Stuttgarter Schulderklärung 1945 ergänzt selbstkritisch das Versäumte (Schuldbekenntnis der Kirche). Bis heute wirksam als Maßstab gegen jede Form von Polit-Theologie, die Christus parallel zu einer politischen „Offenbarung" stellt.

Ergebnis: Die zweite Barmer These wirkt als christozentrische Sperrklinke gegen jeden ideologischen Totalitätsanspruch; ihre theologische Tragweite ist hoch, ihre politische Reichweite muss im Kontext der zeitgenössischen Versäumnisse beurteilt werden.

Abiturfokus

  • Operator „interpretieren": Barmen-These I als evangelische Antwort auf totalitäre Vereinnahmung.
  • DC und BK historisch und theologisch differenzieren.
  • Schuldbekenntnis 1945 kritisch einordnen.

Typische Fehler

  • BK als „die" Kirche der Nazi-Zeit präsentieren — sie war Minderheit.
  • Barmen als reines Innerkirchenpolitisches Dokument lesen.
  • Schuldbekenntnis als ausreichende Aufarbeitung darstellen.

LK-Vertiefung

eA-Vertiefung: Diskutieren Sie das Stuttgarter Schuldbekenntnis (1945) kritisch und vergleichen Sie es mit dem Schwerter-Memorandum (EKD 1965, Ostdenkschrift) als zwei Stufen evangelischer Vergangenheitsbewältigung.

Aktive Wiederholung

Interpretieren Sie Barmen-These I und beurteilen Sie die Tragfähigkeit der Bekennenden Kirche als Modell christlichen Widerstands.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: Barmer Theologische Erklärung (1934) — Volltext (EKD) · KMK EPA Evangelische Religionslehre (Beschluss 1989 i. d. F. 2006) (KMK) · EKD-Texte (Grundlagenpapiere) (EKD)

§ 05

Dietrich Bonhoeffer als Modell christlicher Verantwortung#

●●●VertiefungLPNRW-KLP-EvR-IF4LPKMK-EPA-EvR-VI.5

Kernpunkte

Dietrich Bonhoeffer (1906–1945) ist die Modellgestalt evangelischer Verantwortung — Theologe, Kirchenmann, Verschwörer, Märtyrer. Sein Leben und Werk sind ein einziges Argument dafür, dass Glaube konkrete, teure Nachfolge in der Welt bedeutet. Seine Lebensphasen: Studium und Promotion („Sanctorum Communio“, 1927), ökumenisches Engagement und Pfarrdienst in London (1933–35), Leitung des illegalen Predigerseminars Finkenwalde (1935–37), Einbindung in die Verschwörung über die Abwehr (ab 1939/40), Verhaftung (April 1943) und Hinrichtung im KZ Flossenbürg (9. April 1945).
In „Nachfolge“ (1937) steht die Unterscheidung von „billiger“ und „teurer Gnade“ im Zentrum: „Billige Gnade ist der Todfeind unserer Kirche“ — Gnade als Prinzip gepredigt, als Vergebung ohne Buße, ohne Nachfolge, ohne Kreuz. „Teure Gnade“ dagegen ist der Ruf Jesu Christi, der den Menschen etwas kostet: „Gnade ist teuer, weil sie den Menschen das Leben kostet, und sie ist Gnade, weil sie ihm so das Leben schenkt.“ Nachfolge ist konkreter Gehorsam und Mit-Leiden, nicht bloße Übernahme einer Lehre.
In der „Ethik“ (Fragment, postum 1949) entwickelt Bonhoeffer die Stellvertretung als Grundmuster verantwortlichen Lebens: In der Nachfolge Christi handelt der verantwortliche Mensch nicht nur für sich, sondern für andere und an ihrer Stelle — notfalls, indem er Schuld auf sich nimmt. Ethik ist nicht die Anwendung zeitloser Prinzipien, sondern wirklichkeitsgemäßes, verantwortliches Handeln in der konkreten Lage vor Gott; Bonhoeffer unterscheidet dafür die „letzten“ von den „vorletzten“ Dingen.
In „Widerstand und Ergebung“ (Tegeler Briefe, postum 1951) finden sich die provozierenden Fragmente der Gefängniszeit: die „mündige Welt“, die „etsi deus non daretur“ — als ob es Gott nicht gäbe — ihre Probleme selbst löst; die Kritik an Gott als „Lückenbüßer“; der Ruf, Gott „in der Mitte des Lebens“, in der Stärke und nicht nur an den Grenzen zu finden; und das unausgearbeitete Programm eines „religionslosen Christentums“. „Vor und mit Gott leben wir ohne Gott“ (Anschluss an den Abschnitt Atheismus und gläubiger Zweifel).
Die Tyrannenmord-Frage zeigt die ganze Schärfe seiner Verantwortungsethik. Bonhoeffer ging vom Pazifismus der 1930er Jahre zur aktiven Beteiligung an der Verschwörung gegen Hitler über (über die Abwehr, den Kreis um Canaris und Oster, ab 1940/41). Verhaftet wurde er bereits im April 1943 — über ein Jahr vor dem Stauffenberg-Attentat vom 20. Juli 1944 (die Verschwörung wurde erst danach aufgedeckt). Theologisch ist das nicht unproblematisch (das fünfte Gebot, „Du sollst nicht töten“); Bonhoeffer rechtfertigte es nicht als reine Tat, sondern als Übernahme von Schuld in äußerster Notlage — Verantwortung übernehmen, statt die eigene moralische Reinheit durch Untätigkeit zu bewahren.
Sein Martyrium ist ambivalent zu würdigen. Hingerichtet wenige Wochen vor der Befreiung, wurde Bonhoeffer zum evangelischen „Modell-Heiligen“ des 20. Jahrhunderts — er darf aber nicht zum bruchlosen Heiligen verklärt werden: Er war theologisch und biographisch ambivalent (ein Pazifist, der sich an einem Mordkomplott beteiligte; ein Theologe, dessen späte Gedanken Fragmente sind, die sehr verschieden gedeutet werden). Ehrliche Rezeption hält diese Spannung aus.
Seine Wirkung ist weitreichend: auf die Befreiungstheologie (Boff), die politische Theologie (Metz, Moltmann) und die Bürgerrechtsbewegung (Bonhoeffer hatte 1930/31 in Harlem die schwarze Kirche kennengelernt; später Resonanz bei Martin Luther King) sowie auf die ganze Nachkriegsdebatte über Kirche und Widerstand. Evangelisch gilt: Bonhoeffer verkörpert die teure Einheit von Glaube und Verantwortung — die „Kirche für andere“, die nur Kirche ist, wenn sie für andere da ist.
Musterlösung

Ethische Position — Bonhoeffers „verantwortliches Handeln"

Erschließen Sie Bonhoeffers Ethik des „verantwortlichen Handelns" und prüfen Sie deren Anwendbarkeit auf die Beteiligung am Hitler-Attentat 1944.

  1. 01Schritt 1 — Grundbegriffe entfalten

    Bonhoeffers „Ethik" (postum 1949): Wirklichkeitsbegriff (theologische und politische Wirklichkeit sind eine Wirklichkeit in Christus). Stellvertretung (Christus ist „der Mensch für andere"), Schuldübernahme, „Letztes und Vorletztes", „Christusgestaltung" als Lebensform.

  2. 02Schritt 2 — Verantwortliches Handeln

    Ethik ist nicht Anwendung eines Gesetzes, sondern verantwortliche Antwort auf die konkrete Lage. Vier Strukturmerkmale: Wirklichkeitsgemäßheit, Stellvertretung, Schuldannahme, Freiheit zur Tat in der „letzten Verantwortung vor Gott".

  3. 03Schritt 3 — Anwendung auf das Attentat

    Bonhoeffer war ab 1939 in den Widerstand involviert (Abwehr); 1942 in Kontakt mit dem Stauffenberg-Kreis. Theologische Begründung: Tyrannenmord widerspricht zwar dem 5. Gebot, ist aber als „verantwortliche Schuldübernahme" zur Verhinderung größeren Unrechts geboten. Es bleibt Schuld — und wird in die Stellvertretung Christi hineingenommen.

  4. 04Schritt 4 — Kritische Würdigung

    Stärke: vermeidet Gesinnungs- vs. Verantwortungsethik-Dualismus, integriert Schuld und Vergebung. Schwäche: trägt die Gefahr der Selbstermächtigung („ich übernehme Schuld stellvertretend") und einer Eliten-Ethik. Korrektiv bei Bonhoeffer: nur „in der letzten Verantwortung vor Gott", d. h. nicht aus Klugheit, sondern als äußerstes Mittel im Auftrag Gottes.

  5. 05Schritt 5 — Beurteilung und Aktualität

    Heute wird Bonhoeffers Ethik in der Diskussion zu humanitären Interventionen, Whistleblowing und zivilem Ungehorsam herangezogen. Sie schützt vor zwei Extremen: (a) gesetzlicher Pazifismus ohne Rücksicht auf Folgen, (b) realpolitischer Pragmatismus ohne Schuldbewusstsein. Sie verlangt zu jeder Zeit ehrliche Schuldannahme.

Ergebnis: Bonhoeffers Konzept verantwortlichen Handelns ist eine der profiliertesten Antworten auf die NS-Erfahrung; sie rechtfertigt Tyrannenmord nicht abstrakt, sondern als äußerste, schuldbeladene Schuldannahme im Vertrauen auf Gottes Vergebung.

Abiturfokus

  • Operator „darstellen": Bonhoeffers Lebenslauf in vier Phasen.
  • Stellvertretung als ethisches Grundmuster („Ethik") erläutern.
  • „Religionsloses Christentum" und „etsi deus non daretur" korrekt zitieren.

Typische Fehler

  • Bonhoeffer als „Heiligen" verharmlosen — er war theologisch und biographisch ambivalent.
  • „Religionsloses Christentum" als Atheismus missverstehen.
  • Tyrannenmord als unproblematisch christlich darstellen.

LK-Vertiefung

eA-Vertiefung: Diskutieren Sie Bonhoeffers „religionsloses Christentum" (Brief vom 30. 04. 1944) als programmatische Anfrage an eine evangelische Theologie in der säkularen Gesellschaft des 21. Jh.

Aktive Wiederholung

Erläutern Sie Bonhoeffers Stellvertretungsethik und beurteilen Sie die theologische Tragfähigkeit seiner Entscheidung zur Beteiligung am Widerstand.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: Barmer Theologische Erklärung (1934) — Volltext (EKD) · EKD-Texte (Grundlagenpapiere) (EKD)

§ 06

Ökumene heute#

●●○StandardLPNRW-KLP-EvR-IF4LPKMK-EPA-EvR-VI.6

Kernpunkte

Ökumene (von oikoumene, der ganzen bewohnten Erde) ist die Bewegung zur sichtbaren Einheit der getrennten Kirchen. Ihr Grund ist das Gebet Jesu „dass sie alle eins seien“ (Joh 17,21) und die eine Taufe (Eph 4,4–6: „ein Leib und ein Geist ... ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“). Evangelische Ökumene zielt dabei nicht auf Uniformität, sondern auf „versöhnte Verschiedenheit“ — Einheit im Wesentlichen, Vielfalt im Übrigen.
Auf weltweiter Ebene verbindet der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK, gegründet 1948 in Amsterdam) über 350 orthodoxe, protestantische, anglikanische und weitere Kirchen. Die römisch-katholische Kirche ist nicht Mitglied, arbeitet aber mit — besonders seit dem Ökumenismus-Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils („Unitatis redintegratio“, 1964), das die anderen Kirchen erstmals als „kirchliche Gemeinschaften“ würdigte.
Innerprotestantisch ist die Leuenberger Konkordie (1973, heute „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“) der entscheidende Schritt: Sie stiftet zwischen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen Europas Kirchengemeinschaft — gegenseitige Anerkennung von Wort und Sakrament, Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft — trotz bleibender Lehrdifferenzen (besonders im Abendmahls- und Christologieverständnis, an denen sich Luther und Calvin getrennt hatten). Sie verwirklicht CA VII: Einheit „in der Sache“ (Evangelium und Sakrament) genügt; einförmige Strukturen sind nicht nötig.
Im evangelisch-katholischen Verhältnis ist die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER, 1999) der Meilenstein: ein „differenzierter Konsens“ gerade in der Lehre, die die Kirchen getrennt hatte; ihr schlossen sich später Methodisten, Anglikaner und Reformierte an. Sie ist ein großer Schritt, aber noch nicht volle Kirchengemeinschaft.
Trennend bleiben gewichtige Differenzen: das päpstliche Lehramt und die Unfehlbarkeit (definiert auf dem Ersten Vatikanischen Konzil, 1870), das Verständnis des ordinierten Amtes und der apostolischen Sukzession (und damit die Frage der Eucharistiegemeinschaft), die Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis 1854, leibliche Aufnahme Mariens 1950) und die Frauenordination (in den meisten evangelischen Kirchen geübt, von Rom abgelehnt). Diese Fragen halten die volle sichtbare Einheit vorerst zurück.
Praktische Ökumene lebt in gemeinsamer Bibelarbeit, im Weltgebetstag der Frauen, in ökumenischen Kirchentagen und in der Zusammenarbeit vor Ort (etwa der „Woche für das Leben“); Spannungen bleiben (etwa der Streit um die Abendmahlsgemeinschaft beim Ökumenischen Kirchentag 2003). Evangelisch gilt: Die Einheit der Kirche ist nach CA VII „in der Sache“ gegeben — im rein gepredigten Evangelium und in den recht verwalteten Sakramenten —, nicht in einer einzigen Institution. Ökumene ist darum nicht Preisgabe der evangelischen Identität, sondern die Suche nach dem sichtbaren Ausdruck einer schon geschenkten geistlichen Einheit. Sie ist zudem von dem interreligiösen Dialog zu unterscheiden (Anschluss an die Religionstheologie): Ökumene geht innerhalb des Christentums, der Dialog zwischen den Religionen.

Abiturfokus

  • Operator „darstellen": ökumenische Meilensteine seit 1948.
  • Bleibende Differenzen zwischen ev. und kath. Theologie benennen.
  • CA VII als ökumenisches Maß evangelisch verteidigen.

Typische Fehler

  • Ökumene als Verzicht auf eigene Identität missverstehen.
  • Leuenberger Konkordie und GER 1999 verwechseln.
  • Trennende Differenzen kleinreden.

Aktive Wiederholung

Erläutern Sie die Leuenberger Konkordie (1973) als Modell innerprotestantischer Einheit und beurteilen Sie ihre Übertragbarkeit auf das ev.-katholische Verhältnis.

Aktiv abrufen

Erinnere dich an die Kernpunkte — dann aufdecken.

Quellen: EKD-Texte (Grundlagenpapiere) (EKD) · KMK EPA Evangelische Religionslehre (Beschluss 1989 i. d. F. 2006) (KMK)

Inhalt

Abschnitt -- / 06

    • 01Die reformatorische Wende◐
    • 02Rechtfertigungslehre und Anthropologie●
    • 03Evangelische Ekklesiologie◐
    • 04Kirche im Nationalsozialismus●
    • 05Dietrich Bonhoeffer als Modell christlicher Verantwortung●
    • 06Ökumene heute◐

0/6 Gelesen

Aus den Notizen ins Training

Reformation, Ekklesiologie und Kirche im Nationalsozialismus

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Quellen

KMK

  • KMK EPA Evangelische Religionslehre (Beschluss 1989 i. d. F. 2006)

EKD

  • EKD-Texte (Grundlagenpapiere)
  • EKD-Statistik zur Kirchenmitgliedschaft
  • Barmer Theologische Erklärung (1934) — Volltext

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