- Schriftliche Prüfung — gA (grundlegendes Anforderungsniveau)
- 210–270 min Klausur. In der Regel ein bis zwei Aufgabenkomplexe aus zwei verschiedenen Inhaltsfeldern. Mindestens eine schriftliche Quelle (Rede, Verfassungstext, Brief, Tagebuch) und eine zweite Quellengattung (Karte, Statistik, Karikatur, Bild). Operatoren überwiegend „beschreiben", „erläutern", „analysieren", „beurteilen". Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch (NRW), kein Taschenrechner.
- Schriftliche Prüfung — eA (erhöhtes Anforderungsniveau / Leistungskurs)
- 270–315 min Klausur (BY/NRW/BW vergleichbar). Umfangreichere Materialdossiers, anspruchsvollere Operatoren („erörtern", „diskutieren", „Stellung nehmen"). Erwartete Eigenleistung: kontroverse Forschungspositionen, Multiperspektivität, eigene begründete Stellungnahme. Mindestens ein Inhaltsfeld zu NS/Holocaust verpflichtend in allen Ländern.
- Mündliche Prüfung
- 20–30 min, in der Regel zwei Schwerpunktthemen aus unterschiedlichen Inhaltsfeldern. Aufbau: Kurzvortrag (≈ 10 min) auf Basis eines unbekannten Stimulus (Quelle, Karikatur, Statistik, Mahnmalbild), anschließend Prüfungsgespräch (≈ 10–20 min). Bewertet: Fachwissen, Methodenkompetenz (Quellenanalyse), Urteilskompetenz, Argumentations- und Darstellungskompetenz.
- Bewertungsraster
- Inhaltliche Leistung (~60 %): Fachwissen, Quellenkritik, Multiperspektivität, eigene begründete Werturteile. Darstellungsleistung (~40 %): fachsprachlich präzise, strukturiert, kausal verknüpft, sachlich richtig. Operatoren-Übereinstimmung entscheidend: „beschreiben" ohne Wertung, „analysieren" mit methodisch geführter Tiefe, „beurteilen" mit begründetem Werturteil.
- Punktevergabe und Bestehensgrenze
- 15-Punkte-Skala je Klausur. Im LK/eA mindestens 05/15 Punkte in der vierten Prüfungsleistung (sonst Nichtbestehen). Mündliche Prüfung gleichwertig wie schriftliche, sofern Geschichte als 4. Prüfungsfach gewählt. Quellenarbeit und Sach- vs. Werturteil werden als Kernkompetenzen separat gewichtet.